Rosa Plakette am Auto läuft ab: Bußgeld und Punkt in Flensburg drohen

Wer momentan noch mit einer rosafarbenen Plakette auf dem Auto unterwegs ist, sollte schnell handeln.

29.12.2023, 19:45 Uhr
Rosa Plakette am Auto läuft ab: Bußgeld und Punkt in Flensburg drohen
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Alle Jahre wieder – so kommt nicht nur die Weihnachtszeit, sondern auch der TÜV. Zumindest für Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr ist es seit jeher Pflicht, eine gültige Plakette am hinteren Kennzeichen zu tragen. Die gilt in der Regel zwei Jahre und zeigt an, wann das Fahrzeug, also sowohl Pkw, Lkw, Motorräder und Busse, sich einer technischen Überprüfung unterziehen müssen. Die findet zum Beispiel beim Technischen Überwachungsverein (TÜV), der Dekra oder anderen berechtigten Einrichtungen statt.

Zur besseren Sichtbarkeit wird jedes Jahr die Farbe dieser Plakette geändert. So kann die Polizei schon bei flüchtigem Hinsehen erkennen, ob das Fahrzeug regelkonform am Straßenverkehr teilnimmt oder „TÜV-fällig“ ist. Dieser Farbturnus wiederholt sich alle sechs Jahre. Im Jahr 2020 war noch „Blau“ an der Reihe, dann gab es „Gelb“ und dann kam „Braun“. Wer jetzt noch eine rosa-farbene Plakette auf dem Kennzeichen kleben hat, sollte aufpassen. Diese Farbe endet für alle, egal welcher Monat „oben“ steht, mit dem 31.12.2023. Mit anderen Worten: Wer eine solche noch besitzt, sollte sich schleunigst auf den Weg zur technischen Abnahme machen, denn sonst droht Ärger!

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Die rosafarbene Plakette wird am 31.12. ungültig

Erst recht dann, wenn die „12“ nicht mehr „oben“ steht. Die Zahlen zeigen nämlich an, in welchem Monat die Untersuchung spätestens stattzufinden hat. Der Ärger kann teilweise erheblich werden. Bei bis zu 2 Monaten „Überziehen“ sind es nur 15 Euro an Bußgeld. Zwischen 2- und 4 Monaten werden dann 25 Euro fällig und ab vier Monaten sind es schon 60 Euro und, was noch schlimmer ist: ein Punkt in Flensburg. Damit ist es aber immer noch nicht getan, denn auch die fällige Überprüfung kann für die Säumigen teurer werden, und zwar um bis zu 20 Prozent.

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Autofahrer sollten ihren Wagen pünktlich zur Hauptuntersuchung bringen

Der TÜV-Nord betonte in diesem Zusammenhang auch, dass die Hauptuntersuchung kein Garant dafür ist, dass das Fahrzeug auch eine Plakette erhält. Laut offiziellen Aussagen bekommen nur rund sechs von zehn vorgeführten Fahrzeugen eine Plakette zugeteilt. Alle anderen müssen das Fahrzeug in einen verkehrstüchtigen Zustand bringen und das kann unter Umständen zu einigen Zusatzkosten führen, mit denen der Fahrzeughalter gar nicht gerechnet hat. Hier stehen vor allem verborgene Mängel wie Undichtigkeiten, Korrosionsschäden oder fehlerhafte Abgaswerte im Vordergrund.

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Nachdem also ein solches Fahrzeug „durchgefallen“ ist, muss es in der Werkstatt nachgebessert werden und dann erneut zur Plakettenerteilung überprüft werden – und die Prüfingenieure sind da sehr genau. Also ist es schon allein für den möglichen Ärger, der entstehen könnte, von Vorteil, sich entweder diesen Termin auf „Wiedervorlage“ zu legen oder einen schnellen Blick auf das hintere Kennzeichen zu werfen. So kann man garantiert viel Geld und wertvolle Nerven sparen – zum neuen Jahr.