EU-Beschluss: Millionen Autofahrer von wichtiger Änderung betroffen

Die EU-Kommission möchte passend zum kommenden Jahr eine entscheidende Neuerung für Autofahrer auf den Weg bringen.

21.12.2023, 14:54 Uhr
EU-Beschluss: Millionen Autofahrer von wichtiger Änderung betroffen
SofikoS/Shutterstock
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Nach vielen teuren Entscheidungen gegen die Autofahrer und deren Fahrzeuge, insbesondere die mit Verbrennungsmotoren, gibt es jetzt auch mal gute Nachrichten aus Brüssel. Die EU möchte den Designschutz für originale Fahrzeug-Ersatzteile ausnehmen. Diese Regelung gilt normalerweise für sichtbare Teile eines Fahrzeugs und besagt, das die Hersteller sich auf ihr Design-Urheberrecht berufen können und daher exklusiv diese Teile fertigen und vertreiben dürfen. Für nicht sichtbare Teile, wie zum Beispiel Motor-oder Antriebskomponenten, gilt diese Regelung nicht.

Ebenso sind Elemente ausgenommen, die nicht fest, sondern demontierbar an das Auto verbaut wurden, wie zum Beispiel die Felgen. Um Reparaturen günstiger zu gestalten, sind allerdings jetzt auch Blechteile, wie Türen, Wänden oder Klappen, von dieser Regelung ausgenommen. Laut der EU gilt das ebenso für Scheinwerfer oder Rücklichter. Somit ist der Markt demnächst frei für Drittanbieter, die vermutlich solche Elemente deutlich günstiger anbieten werden und somit Reparaturen erheblich vergünstigen können.

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Autofahrer können künftig bei Ersatzteilen Geld sparen

Laut den Einschätzungen des EU-Parlaments können die Verbraucher mit Einsparungen von 340 bis 544 Millionen Euro über einen Zeitraum von 10 Jahren rechnen. Solche Einsparungen, gerade bei Karosserieschäden, könnten die Belastungen für die Kfz-Versicherungen ebenfalls senken, sodass es möglicherweise sogar positive Auswirkungen auf die Versicherungsprämien geben könnte. Für die zukünftigen Hersteller solcher Ersatzteile wird es aber einige Einschränkungen geben. Alle Teile dürfen ausschließlich für die Reparatur konzipiert sein und müssen genauso wie das Originalteil aussehen.

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Als Beispiele werden Türen und Lichtelemente genannt. Bauteile, die das Grunddesign des Fahrzeugs ändern würden, wie zum Beispiel zusätzliche Sicken und Pfalzen oder eine geänderte Optik der Beleuchtungsanlage sind somit nicht gestattet. Die EU-Kommission hatte den Vorschlag zur Änderung des Designschutzes bereits im November 2022 vorgetragen. Mit den Verhandlungen der Vertreter aller Mitgliedsstaaten und dem EU-Parlament wurde für diese Änderung eine weitere Hürde genommen. Der Entwurf ist allerdings noch nicht vollständig gebilligt.

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Der Entwurf muss noch ratifiziert werden

Erst muss noch das Plenum des EU-Parlaments und der Rat der Mitgliedsstaaten den Entwurf ratifizieren. Das alles gilt aber nur noch als eine Formsache. Danach wird der Weg frei sein für die Hersteller von alternativen Ersatzteilen, auch die Außenteile von Fahrzeugen herzustellen und so angemessen preiswerte Reparaturen an den sichtbaren Flächen zu ermöglichen – ohne dafür die sündhaft teuren Baugruppen kaufen zu müssen, die bislang nur der Original-Hersteller fertigen durfte.