Wer im Supermarkt einkaufen geht, muss natürlich darauf achten, keine Ware zu beschädigen. Auch, wenn solche Missgeschicke meistens aus Versehen passieren, kann es schlimmstenfalls für Kunden von Rewe, Edeka und Co. teuer werden. Immerhin kommt es sehr häufig vor, dass ein Glas aus dem Regal fällt oder man eine Packung Eier zu Boden reißt.
Doch wer muss eigentlich in einem solchen Fall zahlen? Wenn es nach dem Gesetz geht, natürlich der Verursacher, also der Kunde. Wie die Verbraucherzentrale bestätigte, müssen die Kunden für den Schaden im Supermarkt selbst aufkommen und werden daraufhin zur Kasse gebeten.
Kunden von Rewe, Lidl und Co. sollten diese Regel kennen
Allerdings muss man in einem solchen Fall nur den Einkaufspreis zahlen und nicht der Verkaufspreis. Oft sind die Rewe-Mitarbeiter aber kulant und stellen den Schaden nicht in Rechnung. Es kommt immer darauf an, welcher Mitarbeiter über das Missgeschick entscheidet. In einigen Fällen zahlt aber auch die Versicherung. „Grundsätzlich gilt: Fällt Kundinnen versehentlich etwas aus dem Regal und die Ware wird dabei beschädigt, muss rein rechtlich der Einkaufswert ersetzt werden – in der Regel durch die Haftpflicht“, erklärt ein Sprecher von Rewe.
Sollte der Schaden aber gering sein und der Kunde hat nicht leichtsinnig oder mit Absicht gehandelt, sind die Märkte dazu angehalten, den Preis nicht in Rechnung zu stellen. Bei einem absichtlichen Vorgehen sieht es aber schon anders aus. Das gilt übrigens für jede Beschädigung der Ware. Häufig kommt es vor, dass Kunden Verpackungen öffnen oder sogar etwas herausnehmen. Ein solches Verhalten zählt natürlich ebenfalls zu den absichtlichen Beschädigungen. Schlimmstenfalls kommt es dann sogar zur Anzeige und erheblichen rechtlichen Folgen. Für ein solches Vergehen müssen Kunden schließlich hohe Geldstrafen zahlen.