Umstrittener Plan: Regierung will auf Bürger-Bankkonten zugreifen können

Die Regierung will auf bestimmte Bankkonten der Bürger zugreifen können. Für diesen Plan gibt es bereits heftige Kritik. Was dahinter steckt und welche Konten betroffen wären.
12.06.2025, 22:25 Uhr
Umstrittener Plan: Regierung will auf Bürger-Bankkonten zugreifen können
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Die Bundesregierung plant ein neues Gesetz, um den Zugriff auf Bankkonten von Bürgerinnen und Bürgern zu ermöglichen. Allerdings nur unter bestimmten Bedingungen, denn es gibt zahlreiche „nachrichtenlose“ Konten, die nicht mehr genutzt werden.

In Deutschland sollen ganze zwei bis neun Millionen Euro auf diesen Konten schlummern. Dieses Geld scheint niemandem mehr zu gehören und soll deshalb vom Staat genutzt werden können. Als „nachrichtenlos“ gelten Bankkonten erst, wenn über einen langen Zeitraum keine Bewegung mehr verzeichnet wurde. Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn der Inhaber verstorben ist und es keinerlei Erben gibt.

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Ungenutztes Geld: In diesen Fällen soll ein Zugriff auf Bankkonten möglich sein

Eigentlich wird das Bundesland, in dem der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte, in einer solchen Situation zum Erben. Doch nach 30 Jahren verjährt dieser Anspruch und die Bank behält das Vermögen ein. Die Bundesregierung möchte diese Gelder stattdessen in einen sogenannten revolvierenden Fonds investieren. Dieser soll genutzt werden, um „soziale Innovationen“ zu fördern. Doch die rechtlichen Hürden sind hoch und die Kritik an diesen Plänen groß.

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In Ländern wie Kanada, Italien und den USA existieren bereits Regelungen, die es dem Staat ermöglichen, das Geld von „nachrichtenlosen Bankkonten“ für soziale Zwecke einzusetzen. Noch ist aber völlig unklar, ob ein entsprechendes Gesetz auch hierzulande verabschiedet werden könnte. Die größte Frage bezieht sich nämlich auf den Zeitpunkt, an dem zweifellos klar ist, dass das Geld wirklich an den Staat übergehen darf.

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Rechtliche Hürden stehen umstrittener Forderung im Weg

„Die Frage eines unbewegten Kontos ist eine Frage des Zeitraums – nach welchem Zeitraum, wenn da keine Bewegung stattgefunden hat, will der Staat auf die Mittel zugreifen? Dafür gibt es derzeit keine gesetzlichen Vorgaben“, betonte auch Thorsten Höche, Chefjustiziar des Deutschen Bankenverbands. Außerdem handelt es sich um einen Eingriff in Eigentumsrechte, denn möglicherweise ist der Inhaber noch gar nicht verstorben. Bisher gilt der Plan aber lediglich als Vorhaben, welches im Koalitionsvertrag festgehalten wurde. Ob es tatsächlich umgesetzt werden kann, bleibt abzuwarten.