Regeln erklärt: Dürfen Radfahrer nebeneinander fahren?

Wenn zwei Radfahrer nebeneinander herfahren, macht es das vor allem für überholende Fahrzeuge kompliziert. Deshalb stellen sich viele die Frage, ob das überhaupt erlaubt ist.
29.06.2025, 11:22 Uhr
Regeln erklärt: Dürfen Radfahrer nebeneinander fahren?
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Auf Deutschlands Straßen ist es mitunter recht voll, weil sich immer mehr Fahrzeuge den Platz teilen müssen. Gerade zwischen Auto- und Radfahrern kommt es dabei immer wieder zu Problemen, vor allem, wenn es keinen oder nur einen schmalen Radweg gibt, der nicht über eine bauliche Trennung verfügt. Noch komplizierter wird es, wenn dann auch noch zwei Radfahrer nebeneinander radeln.

Ausgebremste Autofahrer ärgern sich dann über das Verhalten und verweisen darauf, dass das nicht erlaubt ist. Was vielen allerdings nicht klar ist: Unter bestimmten Umständen dürfen Radfahrer tatsächlich nebeneinander fahren, allerdings nicht grundsätzlich. In der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind die Regeln klar definiert. In § 2 Abs. 4 heißt es: „Mit Fahrrädern darf nebeneinander gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird; anderenfalls muss einzeln hintereinander gefahren werden.“ Aber was bedeutet das im Detail?

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Viele Radfahrer auf ihren Rädern
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Radfahrer nebeneinander sind unter Umständen erlaubt

Auch, wenn eine Verkehrsbehinderung für einige im Auge des Betrachters liegen dürfte, ist auch das klar definiert. Eine Verkehrsbehinderung in diesem Fall liegt vor, wenn von hinten kommende Fahrzeuge wegen der beiden nebeneinander fahrenden Radler nicht überholen können, obwohl der Überholvorgang beim Hintereinanderfahren eigentlich möglich wäre.

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Dabei ist auch der Mindestabstand von 1,5 Metern innerorts beziehungsweise 2 Metern außerorts zu beachten. Könnte dieser nicht eingehalten werden, wenn ein Radfahrer hinter dem anderen radeln würde, dann dürfte ein Fahrzeug auch nicht überholen. Folglich würde ein nebeneinander Fahren keine Verkehrsbehinderung darstellen. Wer im Übrigen gegen diese Abstandsregel verstößt, riskiert ein Bußgeld von 70 Euro. Ausgenommen sind Abbiegesituationen an einer Ampel, wenn etwa ein Fahrradfahrer rechts überholt und sich neben einem Auto einordnet.

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Und es gibt noch eine konkrete Ausnahme von der Nebeneinander-Regel: große Radler-Gruppen. Ab einer Gruppengröße von 15 Personen beziehungsweise Fahrrädern. Diese dürfen einen sogenannten geschlossenen Verband bilden und dabei auch zu zweit nebeneinander fahren.