Punkte in Flensburg: So viel Zeit vergeht, bis sie verfallen

Die Punkte im Register verjähren nach unterschiedlichen Fristen.

02.11.2021, 09:44 Uhr
Punkte in Flensburg: So viel Zeit vergeht, bis sie verfallen
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Alkoholisiert am Steuer zu sitzen, zu rasen oder falsch zu parken, kann böse enden. Im besten Fall muss eine hohe Rechnung beglichen werden und im schlimmsten Fall wird man mit einem Punkt in Flensburg bestraft oder muss sogar um seine Fahrerlaubnis fürchten.

Doch die gesammelten Einträge gelten nicht ewig. Im Mai 2014 gab es eine Reform der Speicherung im Fahreignungsregister. Die Punkte verjähren nach einer gewissen Zeit. Das Prinzip hat sich seit 2014 geändert. Damals wurde die Verjährung alter Punkte nämlich gestoppt, wenn ein neuer hinzukam. Mittlerweile ist das nicht mehr so.

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Seit dem 1. Mai 2014 verjährt also jeder Punkt einzeln. Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Punkt abgemahnt werden, verjähren nach 2,5 Jahren. Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten mit zwei Punkten bleiben für fünf Jahre im Register gespeichert. Straftaten mit drei Punkten hingegen werden für ganze 10 Jahre gespeichert.

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So wird ein Punkt in Flensburg rechtskräftig:

Ein Bescheid über Punkte wird rechtskräftig, wenn man das Bußgeld fristgerecht beglichen hat, innerhalb von zwei Wochen kein Einspruch eingelegt wurde, seinen Einspruch zurückgezogen hat oder ein Gericht über den entsprechenden Fall entschieden hat. Eine Ausnahme bildet das sogenannte Tattagsprinzip. Dieses kommt zum Zuge, wenn sich die Punkte summieren. Hat man beispielsweise bereits sieben Punkte und es kommt noch ein achter hinzu, dann wird die Fahrerlaubnis entzogen, auch wenn ein älterer Punkt bereits verfällt.

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