Verkehrsregeln für Fußgänger: Es drohen 350 Euro Bußgeld

Nicht nur Autofahrer müssen mit Strafzetteln rechnen. Denn es gibt auch Verkehrsregeln, die für Fußgänger gelten und ein Bußgeld von bis zu 350 Euro bedeuten können, wenn man gegen sie verstößt.

25.01.2024, 13:50 Uhr
Verkehrsregeln für Fußgänger: Es drohen 350 Euro Bußgeld
Symbolbild © istockphoto/ArtMassa
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Vorsicht im Straßenverkehr: Fußgängern droht Bußgeld Als Autofahrer ist einem bewusst, dass bei einem Verstoß gegen die Verkehrsregeln ein Bußgeld oder ein Fahrverbot fällig sein kann. Doch tatsächlich trifft dies auf alle Verkehrsteilnehmer zu. Damit gelten Verkehrsregeln auch für Fußgänger, die bei einem Verstoß mit einem Bußgeld von bis zu 350 Euro rechnen müssen. So kann es schnell passieren, dass ein Fußgänger, der mal eben die Abkürzung quer über die Straße nimmt, oder die rote Ampel ignoriert, ein saftiges Bußgeld zahlen muss. Und noch mehr kann drohen, denn auch Fußgänger können Punkte in Flensburg sammeln. Bei besonders schweren Vergehen kann sogar ein Fahrverbot ausgesprochen werden. Denn: Wer zu Fuß unterwegs ist, und sich nicht an die Verkehrsregeln hält, der muss bei einem entsprechend schweren Vergehen mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. Ganz gleich, ob er einen Führerschein besitzt oder nicht. In der Straßenverkehrsordnung unter Paragraf 25 sind alle Verkehrsregeln für Fußgänger zu finden, inklusive dem dazugehörigen Bußgeld. Das kann teuer werden Wer die Autobahn oder eine Kraftstraße unerlaubt betritt oder überquert, dem drohen 10 Euro Bußgeld. Lediglich fünf Euro werden fällig, wenn die Fahrbahn betreten wird, obwohl es einen Gehweg oder einen begehbaren Seitenstreifen gibt. Am linken anstatt am rechten Fahrbahnrand außerorts zu laufen, kostet ebenfalls fünf Euro Strafe. Teurer wird es, wenn man eine rote Ampel überquert, denn das kann einen Punkt in Flensburg geben. Denn wer die rote Ampel häufiger missachtet und dabei erwischt wird, dem darf die Behörde entsprechende Strafpunkte auferlegen. Wer häufiger im Straßenverkehr als Fußgänger negativ auffällt, dem kann sogar ein Fahrverbot drohen. Übrigens: Bereits ab 12 Jahren können Punkte in Flensburg gesammelt werden. Jeder, der das 12. Lebensjahr erreicht hat, kann also entsprechend bei Verstößen bestraft werden. Sollte man also im jugendlichen Alter bereits Punkte gesammelt haben, kann die Führerscheinstelle den Antrag auf Fahrerlaubnis ablehnen. Dann kann der Antragssteller aufgrund seiner Vergehen in der Vergangenheit keinen Führerschein machen. Bis zu 350 Euro Bußgeld: Das wird richtig teuer Die finanziell höchste Strafe lauert hier. Die Verkehrsregeln für Fußgänger besagen, dass diese mit einem Bußgeld von bis zu 350 Euro rechnen müssen, wenn sie einen Bahnübergang trotz geschlossener Schranke überqueren. Dies gilt im Übrigen auch für Fahrradfahrer. Autofahrer, die diesen Verstoß begehen, müssen mit einem Strafmaß von bis zu 700 Euro und zwei Punkten in Flensburg sowie drei Monaten Fahrverbot rechnen. Der Grund: Das Überqueren eines Bahnüberganges mit geschlossenem Schrank ist lebensgefährlich! Und zwar für sich und andere. Es handelt sich dabei auch um einen schweren Eingriff in den Straßenverkehr.