Man stelle sich vor, die Polizei hätte zu jedem Fahrzeugmodell einen funktionsfähigen Zweitschlüssel, der ihnen Zugang zu den Fahrzeugen gewähren würde. Das Leben der Sicherheitsbeamten würde sich unweigerlich stark vereinfachen. Doch die Idee stößt in der Bevölkerung nicht überall auf Zuspruch. Dabei soll ihre Anwendung rechtlich stark eingeschränkt bleiben.
Wenn es nach dem Willen der Justizministerkonferenz geht, sollen Autohersteller zur Herausgabe von Zweitschlüsseln oder Codes an die Polizei verpflichtet werden. Dadurch könnten die Beamten sich Zugang zu Fahrzeugen mutmaßlicher Schwerkrimineller verschaffen, um Abhörtechnologie in den Autos zu installieren. Dank immer ausgeklügelter Sicherheitssysteme gibt es für die Polizei heutzutage kaum Möglichkeiten, alle Fahrzeuge unauffällig und sicher zu öffnen.
Polizei kann Fahrzeuge immer schwerer verwanzen
Die Systeme zum Diebstahlschutz bei Fahrzeugen werden immer anspruchsvoller und ausgeklügelter. Was die Besitzer von Autos begrüßen, stellt die Polizisten im Arbeitsalltag vor erhebliche Schwierigkeiten. Immer schwerer fällt es für den Staat, Autos zu verwanzen. Darum sollen die Hersteller stärker in die Verantwortung genommen werden, bei der Öffnung von Fahrzeugen mitzuwirken.
Wie das Stuttgarter Ministerium mitteilt, prüft das Bundesjustizministerium die Empfehlung bereits, um einen möglichen Regelungsvorschlag auszuarbeiten. Erst wenn dieser dem Bundeskabinett vorgelegt werde, könnte aus dem Vorhaben Realität werden. Verdeckte Ermittlungsarbeit ist vor allem im Kampf gegen schwere und organisierte Kriminalität notwendig. Auch bei der Terrorabwehr spielt sie eine entscheidende Rolle. Völlig neu ist der Zugang zu Fahrzeugen über Autohersteller dabei keineswegs. Die Zusammenarbeit mit vielen Fahrzeugherstellern funktionierte und funktioniert bereits in vielen Fällen gut. Ein gesetzlicher Anspruch auf diese Mitwirkung würde der Polizei jedoch andere Möglichkeiten eröffnen.