In wenigen Wochen greift in Deutschland das neue „Entlastungsbudget“. Pflegebedürftige Menschen und ihre Familien können so einen geeigneten Zuschuss erhalten. Schließlich werden immer noch 80 Prozent aller Betroffenen zu Hause betreut und gepflegt.
Sollte ein Pflegender allerdings zwischenzeitlich Ersatz brauchen, standen den Familien bisher zwei Optionen zur Verfügung. Es war möglich, eine sogenannte Verhinderungspflege zu nutzen, oder aber auch eine Kurzzeitpflege. Bei dieser Option werden Betroffene für einige Wochen in einem entsprechenden Heim untergebracht. Bei der Verhinderungspflege gibt es stattdessen eine Ersatzpflegekraft. Bisher stand für beide Varianten ein einzelner Zuschuss zur Verfügung.

Ab Juli gilt das neue Entlastungsbudget: Tausende Bürger erhalten Zuschuss
Allerdings wurden die Varianten finanziell getrennt betrachtet. "Wer nur eins von beidem nutzen wollte oder konnte, musste aufwendige Umwidmungsanträge stellen und konnte oft nur einen Teil der jeweils anderen Leistung erhalten", betonte auch die Stiftung Warentest. Das neue Entlastungsbudget soll die Situation für Betroffene erleichtern, denn beide Zuschüsse werden zusammengeführt. Ab Juli stehen den Familien dann bis zu 3.539 Euro im Jahr zur Verfügung.
Die Bürokratie und die Organisation sollen so künftig erleichtert werden. Mit nur einem Antrag kann dann die finanzielle Unterstützung angefordert werden. Es spielt künftig keine Rolle mehr, ob das Geld für die Verhinderungspflege oder für die Kurzzeitpflege eingesetzt wird. Die Zuschüsse können außerdem für 56 Tage im Jahr genutzt werden und nicht, wie bisher, nur für 42 Tage. Auch eine Vorpflegezeit, um das Budget nutzen zu können, ist nicht mehr nötig. Pflegende Angehörige erfahren alle weiteren Details bei der Pflegekasse.