Bis Ende Mai können sich tausende Bürgerinnen und Bürger einen großzügigen Zuschuss sichern. Für eine bestimmte Personengruppe stehen 1000 Euro zur Verfügung. Eine Rückzahlungspflicht besteht zwar nicht, dafür aber zahlreiche Regeln und Fristen, die eingehalten werden müssen.
Diesmal sollen Studentinnen und Studenten mit der finanziellen Unterstützung gefördert werden. Im Rahmen der sogenannten Studienstarthilfe wird die Summe einmalig und auf einen Schlag ausgezahlt. Mit diesem Geld möchte man Studenten helfen, die aus einkommensschwachen Haushalten stammen. Betroffene, die zum 1. April mit ihrem Studium begonnen haben, müssen allerdings bis zum 31. Mai 2025 handeln.

Zahlreiche Studenten können sich noch bis Ende Mai einen Zuschuss sichern
Bis zu dieser Deadline müssen sie den Antrag auf den Zuschuss in Höhe von 1000 Euro gestellt haben. Wer die Frist verpasst, verliert seinen Anspruch auf das Geld unwiderruflich. Deshalb sollte man sich früh genug darüber informieren, ob man zu den Berechtigten gehört. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat die Bedingungen zusammengefasst, die erfüllt sein müssen, damit man vom Staat gefördert wird.
Beispielsweise darf man nicht älter sein als 25 Jahre, es muss sich um die erstmalige Immatrikulation an einer Hochschule in Deutschland, in der EU oder in der Schweiz handeln und schon vor dem Studienbeginn, muss man Sozialleistungen bezogen haben. Der Zuschuss wird allerdings nicht auf die Sozialleistungen angerechnet. Seit dem 2. September 2024 können die entsprechenden Anträge über das Portal „BAföG Digital“ eingereicht werden. Studenten, die ab dem 1. Oktober beginnen, haben wiederum bis zum 30. November Zeit, um einen Antrag zu stellen.