Wer sich ein Haustier anschafft, sollte sich seiner Sache sicher sein. Denn damit übernimmt er die Verantwortung für ein anderes Lebewesen. Mit dem Besitz eines Haustiers gehen jedoch mehr Verpflichtungen einher, als nur für ausreichend Futter und Beschäftigung zu sorgen. Auch andere dürfen durch den Hund nicht beeinträchtigt werden.
Dabei sind sowohl bundesweite Gesetzgebungen als auch lokale Verordnungen zu berücksichtigen. In Bottrop, in Nordrhein-Westfalen (NRW) kann es für Hundebesitzer beim Gassigehen künftig teuer werden. Wie die „Bottroper Zeitung“ berichtet, gilt dort bald eine neue Verordnung für Hundebesitzer. Sie wurde am 19. November 2024 erlassen und trat am 30. November in Kraft.
Neue Pflicht für Hundebesitzer beim Gassigehen
Wer künftig in Bottrop seinen Hund ausführt, sollte nachweisen können, dass er wenigstens einen unbenutzten Hundekotbeutel beim Gassigehen mit sich führt. „Es besteht die Verpflichtung für die gesamte Dauer des Ausführens von Hunden ständig mindestens einen unbenutzten Beutel zur Entsorgung von Hundekot (Hundekotbeutel) mit sich zu führen“, so heißt es vonseiten der Stadt Verwaltung. Bürgern sollen entsprechend mehr Kontrollen drohen.
Wer bis zum Ende diesen Jahres ohne Hundekotbeutel erwischt wird, hat vorerst keine Konsequenzen zu befürchten und erhält lediglich einen Informationszettel zur neuen Verordnung. Ab 2025 sollen bei einem Verstoß zusätzlich Bußgelder fällig werden. Bußgelder von bis zu 1.000 Euro sind für Hundehalter dann möglich. Wer den Kot seiner Hunde nicht beseitigt, muss in Deutschland ohnehin mit einem Bußgeld rechnen. Die Höhe ist dabei jedoch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt, häufig innerhalb von Gemeinden festgelegt. Sie starten bei Bußgeldern von bis zu zehn Euro. Am teuersten fällt bisher Baden-Württemberg mit bis zu 150 Euro aus. Die Stadt Bottrop setzt mit ihrer neuen Verordnung somit wesentlich höhere Maßstäbe an als bisher gültig waren.