Es sind nur noch wenige Wochen, bis bereits das neue Jahr gefeiert wird. Die vergangenen Monate sorgten für hohe Kosten in ganz Deutschland. Daran ist unter anderem die Inflation schuld. Auch die Corona-Krise sowie der Krieg in der Ukraine haben die wirtschaftliche Situation in Deutschland verändert.
Im kommenden Jahr müssen einige Arbeitnehmer mit einer weiteren Änderung rechnen. Das Bundesministerium hat nämlich einen Entwurf für die Anpassung der Beitragsbemessungsgrenzen vorgelegt. Im kommenden Jahr sollen diese Grenzen für die Sozialabgaben erneut deutlich angehoben werden. Das wird sich auf zahlreiche Gehälter auswirken und es bleibt weniger Nettolohn übrig.
Höhere Beitragsbemessungsgrenzen angekündigt
„In der gesetzlichen Renten- und der Arbeitslosenversicherung sollen Beiträge bis zu einem Betrag von im Westen 7.550 Euro pro Monat und von im Osten 7.450 Euro fällig werden. Bisher lag die Grenze bei 7.300 Euro in den alten sowie 7.100 Euro in den neuen Ländern“, heißt es in einem offiziellen Statement. Wer mehr als diese Summen einnimmt, zahlt nur einen Beitrag bis zu dieser Grenze.
Auch die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung wird ansteigen. Bundeseinheitlich wird diese ab dem 1. Januar auf 5.175 Euro pro Monat festgelegt. Sie lag bisher bei 4.987,50 Euro monatlich. Somit wird die Versicherungspflichtgrenze von 66.600 Euro auf ein Jahreseinkommen von 69.300 Euro angehoben. Wer mehr einnimmt, kann sich privat versichern lassen. Für zahlreiche Arbeitnehmer wird es demnach im kommenden Jahr teurer und es landet weniger Geld auf dem Konto. „Wer 70.000 Euro im Jahr verdient, zahlt im kommenden Jahr rund 20 Euro höhere Sozialabgaben pro Monat, bei 90.000 Euro sind es fast 50 Euro“, ergaben Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft.