Die Inflation steigt weiter an und die Lebensmittel- sowie Energiepreise machen der deutschen Bevölkerung schwer zu schaffen. Deshalb wurde im Rahmen eines Entlastungspaket bereits eine Sonderzahlung von 300 Euro veranlasst. Nun ist jedoch ein Inflationsbonus in der Höhe von 3.000 Euro im Gespräch. Doch wer erhält das Geld eigentlich unter welchen Bedingungen?
Zusätzlich zu den Entlastungen vom Staat soll es weitere Hilfen für die Bürgerinnen und Bürger geben. Darunter eine steuerfreie Einmalzahlung des Arbeitgebers. Unternehmen erhalten dann die Möglichkeit, ihren Beschäftigten bis zu 3.000 Euro steuer- und abgabenfrei auszuzahlen.
Der Arbeitgeber entscheidet
Während der Corona-Pandemie konnten die Arbeitgeber bereits 1.500 Euro auszahlen. Ähnlich soll nun auch mit einem höheren Betrag in der aktuellen Krise verfahren werden. „Als Arbeitgeber sind wir an einer konstruktiven Lösung interessiert, die den Menschen hilft“, erklärt der Präsident des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall Stefan Wolf. Doch es gibt auch kritische Stimmen, die mit der Idee der Bundesregierung so nicht einverstanden sind.
„Irgendwo habe ich keine Begründung, eine Sonderzahlung zu machen für das, was die Politik verursacht hat“, findet Trigema-Chef Wolfgang Grupp. Zumal sich auch nicht jedes Unternehmen leisten kann, seinen Mitarbeitern eine Sonderzahlung zu überweisen. Bei dem Inflation-Bonus handelt es sich um eine freiwillige Leistung. Wer Glück hat, erhält sie, ein rechtlicher Anspruch auf das Geld besteht jedoch nicht.