Streaming-Riese Netflix hebt, wie andere Anbieter auch, immer wieder seine Preise an. Dagegen hatte ein Nutzer vor dem Landgericht Köln geklagt und jetzt tatsächlich recht bekommen. Dadurch muss Netflix ihm nicht nur Geld zurückerstatten. Das Urteil ebnet auch anderen Netflix-Nutzer den Weg.
In dem Urteil ging es um gleich mehrere Preiserhöhungen aus den Jahren 2017, 2019 und 2022. Konkret bemängelte das Gericht dabei die Vorgehensweise des Dienstes. Netflix hatte seine Nutzer nämlich per Pop-up-Fenster in der App informiert. Über einen Button sollten diese dann zustimmen, andernfalls würde ihr Abo ein Downgrade erhalten. Wer keine Auswahl traf, konnte seinen Zugang nicht mehr nutzen. Das ist der Knackpunkt.

Zustimmung zu Netflix-Preiserhöhung war „einseitig“
Denn dabei handelte es sich laut Anwaltskanzlei WBS.Legal um eine einseitige Preisanpassung. Und auch das Gericht urteilte, dass in diesem Kontext keine echte Willenserklärung abgegeben wurde. „Er hatte die Einblendung nicht als freiwilliges Vertragsangebot verstanden, sondern als bloße Information über eine bereits beschlossene Preisänderung“, so das Landgericht.
Ein Klick auf einen Zustimmungsbutton stellt keine rechtlich wirksame Zustimmung dar, vor allem, wenn keine Wahl besteht. Auch eine entsprechende AGB-Passage des Streaming-Dienstes erklärte das Gericht für unwirksam. Laut Anwaltskanzlei muss Netflix dem klagenden Kunden jetzt circa 200 Euro zurückzahlen. Die Summe ergibt sich aus dem Zeitraum seit der Preiserhöhung und Zinsen.
Außerdem heißt es in der Pressemitteilung: „Millionen Netflix-Nutzer sind von der Entscheidung betroffen und können nun ihre zu viel gezahlten Beiträge der letzten Jahre zurückfordern.“ Ein entsprechendes Musterschreiben liegt ebenfalls bei.