Die Gebühren, die von der ehemaligen GEZ erhoben werden, gehören schon fast traditionell zu den größten Aufregern der Nation. Die Zahlung nennt sich nunmehr „Rundfunkbeitrag“ und löst seit 2013 die „GEZ-Gebühr“ ab. Selbst die Steuern werden deutlich bereitwilliger bezahlt als die Rundfunkbeiträge, die nach dem Willen der öffentlich-rechtlichen Medien immer weiter steigen sollen. Beim Bürger, der sowieso schon unter den inflationsbedingten Teuerungen und der enormen Energiekosten ächzt, wirken die GEZ-Zahlungen schon fast wie staatliche Willkür.
Das Klagen der Öffentlich-Rechtlichen, zu denen auch die diversen Satellitensender wie WDR, RBB und viele andere zählen, ist eigentlich kaum glaubhaft, zumal sich einige Intendanten teils fürstliche Gehälter gönnen, die sich durchaus mit dem des Bundeskanzlers vergleichen lassen. Ein Beispiel dafür war der Skandal um die Ex-RBB-Intendantin Patricia Schlesinger, die sich mit öffentlichen Mitteln derart hemmungslos bereicherte, so dass weite Teile der Bevölkerung am Sinn und Zweck der ehemaligen GEZ-Gebühr generell zweifeln. Andere sehen es nicht ein, zu bezahlen, weil sie das Programm als nicht politisch neutral empfinden und daher nicht bereit dazu sind, diese Zwangsgebühr zu entrichten.
Wer die GEZ-Gebühr nicht zahlt, muss mit einer Strafe rechnen
Mittlerweile muss der eintreibende „Beitragsservice“ dem Bürger nicht mehr nachweisen, dass er oder sie ein Rundfunkempfangsgerät betreibt, sondern die Abgabe ist für jeden einzelnen Haushalt zwingend. Ausnahmen gibt es natürlich für Sozial- und Bürgergeldempfänger, bei BAföG-Beziehern, und Schwerbehinderten. Für sie sind diese Abgaben in den Bezügen bereits mit abgedeckt. Alle anderen müssen blechen – und zwar aktuell eine GEZ-Gebühr in Höhe von 18,36 Euro pro Monat. Wer das nicht bezahlen will, möglicherweise, weil er es aus den vielen genannten Gründen nicht einsieht, der setzt einen Prozess in Bewegung, an dessen Ende es dann so richtig unangenehm wird.
Es beginnt mit einem Festsetzungsbescheid; dazu 8 Euro Säumniszuschlag. Wer gegen den nicht in der gebotenen Frist Einspruch einlegt und entsprechend formuliert, hat bereits alle Möglichleiten verspielt, die Zahllungen auszusetzen. Auf diese Weise besitzt der „Beitragsservice“ bereits einen vollstreckbaren Titel. Der kann dann an einen Gerichtsvollzieher übergeben werden, was zur Folge haben könnte, dass die Vermögenswerte offengelegt werden müssen und im schlimmsten Fall der Offenbarungseid erzwungen werden kann. Oder aber besagter Gerichtsvollzieher pfändet Wertgegenstände, das Auto oder den Lohn. Die andere Variante ist der Ärger mit einem Inkasso-Unternehmen.
Schlimmstenfalls kommt der Gerichtsvollzieher
Die erheben sofort extrem hohe Gebühren, auf denen der säumige Schuldner dann sitzen bleibt. Außerdem droht ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro, denn es gilt als Ordnungswidrigkeit, den Rundfunkbeitrag mehr als 6 Monate nicht zu begleichen. Auf diese Weise können aus einem halben Jahr nicht bezahlter Gebühren schnell deutlich über 1.000 Euro an Extrakosten anfallen. Wer also legal nicht bezahlen will, muss sein Glück wohl auf dem Klageweg versuchen und keinesfalls gesetzliche Fristen versäumen. Auch die Zahlung zu vergessen, kann schnell teure Folgen nach sich ziehen.