GEZ: Diese Rentner müssen keinen Rundfunkbeitrag zahlen

Unter diesen Bedingungen können sich Renter von der monatlichen Zahlung der GEZ-Gebühr befreien lassen.

12.01.2024, 21:11 Uhr
GEZ: Diese Rentner müssen keinen Rundfunkbeitrag zahlen
Ground Picture/Shutterstock
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Monatlich zahlen Millionen Deutsche die GEZ-Gebühr in Höhe von 18,36 Euro. Mittlerweile sind jedoch viele Verbraucher unzufrieden mit dem öffentliche-rechtlichen Rundfunk und sehen deshalb auch nicht mehr ein, die Kosten tragen zu müssen – insbesondere, wenn sie das Angebot gar nicht nutzen.

Die GEZ in Deutschland abzumelden, stellt jedoch ein schwieriges Unterfangen dar. Unter bestimmten Bedingungen kann man die Ausgaben zumindest von der Steuer absetzen. Zudem haben einige Bürger, die Sozialleistungen empfangen, die Möglichkeit, den Rundfunkbeitrag nicht mehr zu bezahlen. Auch Rentner können sich diese Regelung unter bestimmten Bedingungen zu Nutze machen. 

GEZ: So kann man den Rundfunkbeitrag von der Steuer absetzen GEZ: So kann man den Rundfunkbeitrag von der Steuer absetzen
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IMAGO / Zoonar

Rentner können sich von der Zahlung der GEZ-Gebühr befreien lassen

Durch die steigende Inflation und die hohen Energiekosten fällt es insbesondere der älteren Generation immer schwerer, für den Lebensunterhalt aufzukommen. Der Gang in den Supermarkt wird immer teurer und auch die Heizkosten gehen durch die Decke. Deshalb achten Rentner sehr genau auf ihre Ausgaben und auch schon das Einsparen der GEZ-Gebühr kann hier viel bewirken. 

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Um sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen zu können, müssen Rentnerinnen und Rentner einige Dokumente vorlegen. Dazu zählen Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz, Hilfe zum Lebensunterhalt oder auch ein gültiger Bewilligungsbescheid für die Grundsicherung. Wer also eine niedrige Rente erhält und demnach auf Unterstützung angewiesen ist, muss auch keine GEZ bezahlen. Werden die Rentner in einem Seniorenheim untergebracht, entfällt die Zahlung natürlich ebenfalls. Auch die Beanspruchung einer Pflegehilfe kann dazu führen, dass man von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreit wird. Liegt das Einkommen nur minimal über dem sozialen Bedarf kann zudem die Härtefallregelung greifen. 

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