GEZ: Erste Städte treiben keine Rundfunkgebühren mehr ein

Erste Städte in Deutschland werden ab sofort keine versäumten GEZ-Gebühren mehr selbst eintreiben. Was das für Einwohner bedeutet.

22.02.2024, 19:50 Uhr
GEZ: Erste Städte treiben keine Rundfunkgebühren mehr ein
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In Deutschland muss jeden Monat eine GEZ-Gebühr gezahlt werden. Mittlerweile wird die Zahlung in Höhe von 18,36 Euro Rundfunkbeitrag genannt und erntet jede Menge Kritik von allen Seiten. Es gibt zahlreiche Bürger, die die Gebühr nicht mehr zahlen möchten oder es auch oft schlichtweg vergessen.

Wenn man die Zahlung versäumt, kann es jedoch ungemütlich werden. Einerseits fällt ein Säumniszuschlag an und andererseits kann ein vollstreckbarer Titel dazu führen, dass das Geld eingetrieben und ein Gerichtsvollzieher hinzugezogen wird. In den vergangenen Tagen ist im Netz allerdings durchgesickert, dass erste deutsche Städte die versäumte GEZ-Gebühr in Zukunft nicht mehr selbst eintreiben werden.

GEZ-Gebühren: Deutsche Stadt treibt Rundfunkbeitrag nicht mehr ein GEZ-Gebühren: Deutsche Stadt treibt Rundfunkbeitrag nicht mehr ein
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Der WDR muss die GEZ-Gebühr selbst eintreiben

In Hürth gelten beispielsweise ab sofort neue Regeln. Bekannt wurde die Änderung durch ein Schreiben, das kürzlich in den sozialen Medien aufgetaucht ist. Darin heißt es: „Hiermit teile ich Ihnen mit, dass sich die Zuständigkeit für die Eintreibung der Rundfunkbeiträge geändert hat. Die Stadt Hürth führt keine Vollstreckungsmaßnahmen mehr für den WDR durch – hier liegt die Zuständigkeit seit dem 1. 1. 2024 beim WDR selbst.“ Eigentlich ist die Vollstreckung „Sache der Länder, Kommunen oder Gemeinden“ gewesen.

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Die Stadt Hürth bestätigte aber bereits gegenüber der Presse, dass das Dokument echt ist. Daraufhin meldete sich auch der WDR zu Wort. Es existiert seit 2023 eine allgemeine neue Regelung, in der es heißt, dass „der Westdeutsche Rundfunk Köln die Aufgabe einer Vollstreckungsbehörde für die Beitreibung rückständiger Rundfunkgebühren und Rundfunkbeiträge sowie für ihm zustehende Forderungen der in § 1 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes NRW genannten Art wahrnimmt“.

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Im vergangenen Jahr galt die neue Regel nur in wenigen Bezirken, mittlerweile aber in ganz NRW. Auch Eschweiler und Meschede erklärten öffentlich, dass keine GEZ-Gebühren mehr von den Städten eingetrieben werden. Es gibt allerdings eine Frist, die besagt, dass die Städte in NRW noch bis Ende 2025 Zeit haben, sich umzustellen. In Köln ist es beispielsweise noch nicht so weit. Natürlich müssen die Einwohner die Gebühr auch in Zukunft weiterhin regelmäßig zahlen. Denn „lässt sich ein Fall trotz mehrerer schriftlicher Zahlungsaufforderungen nicht klären, bindet der WDR, wie im Gesetz vorgesehen, Gerichtsvollzieher ein“.