Nach GEZ-Abzocke: Tausende Verbraucher erhalten ihr Geld zurück

Eine neue GEZ-Abzocke betrifft mittlerweile über 90.000 Verbraucher. Wie man jetzt sein Geld zurückerhält.

16.08.2024, 16:11 Uhr
Nach GEZ-Abzocke: Tausende Verbraucher erhalten ihr Geld zurück
IMAGO / Christian Ohde
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Die GEZ-Gebühr, beziehungsweise der Rundfunkbeitrag, muss von fast allen Bürgerinnen und Bürgern monatlich gezahlt werden. Dafür steht der sogenannte Beitragsservice zur Verfügung. Wer zum Beispiel seine Wohnung abmelden möchte, ein neues Haus anmelden möchte oder aber seine Bankverbindung ändern will, der benötigt entsprechende Formulare.

Eigentlich stehen diese Formulare völlig kostenlos auf der Website des Beitragsservice zur Verfügung. Außerdem müssen Verbraucherinnen und Verbraucher selbst handeln und die ausgefüllten Dokumente übermitteln. Rund 90.000 Bürger wussten von diesem Umstand aber offenbar nichts. Stattdessen sind sie auf eine GEZ-Abzocke hereingefallen, für die 29,99 Euro hingeblättert wurden.

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IMAGO / Herrmann Agenturfotografie

GEZ-Abzocke verärgert tausende Beitragszahler

Ein Dienstleister namens „Service-Rundfunkbeitrag“ tauchte bei der Google-Suche ganz weit oben auf und wickelte so zahlreiche Verbraucher um den Finger. Der Dienstleister bot Anmeldungen, Ummeldungen und Abmeldungen nämlich gegen die genannte Gebühr an, obwohl man diese eigentlich kostenlos vornehmen kann. Zudem ist auf der Website nicht deutlich genug erkennbar, dass es sich um einen kostenpflichtigen Service handelt. Deshalb ist die Verbraucherzentrale nun gegen diesen Dienstleister vorgegangen.

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Der Verbraucherzentrale Bundesverband bietet betroffenen Bürgern einen Musterbrief an, um das verlorene Geld zurückzufordern. Verbraucher, die Opfer der Abzocke geworden sind, können den Kauf widerrufen. Die dahinterstehende SSS-Software Special Service GmbH wurde bereits abgemahnt und nun sogar verklagt. Die intransparente Darstellung der Kosten soll schnellstens untersagt werden. Das Unternehmen erklärte sich bereit, Widerrufserklärungen für Verträge, die bis zum 27. Juni 2024 abgeschlossen wurden, zu akzeptieren.

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