In Deutschland können sich zahlreiche Bürger von der Zahlung des GEZ-Beitrags befreien lassen. Unter anderem ist das möglich, wenn man bestimmte Sozialleistungen empfängt oder Student ist und BaföG erhält. Doch was passiert eigentlich im Katastrophenfall?
In den vergangenen Wochen kam es aufgrund von heftigen Unwettern teilweise zu Überschwemmungen. Manche Wohnungen und Häuser sind durch solche Naturereignisse zeitweise nicht nutzbar. Natürlich müssen die Einwohner in so einem Fall auch den Rundfunkbeitrag, ehemals GEZ, nicht bezahlen. Die Betroffenen können in einer solchen Situation eine Befreiung beim Beitragsservice beantragen.
Nach Überschwemmungen: So kann man sich von der GEZ abmelden
Sollte eine Betriebsstätte oder eine Wohnung nur vorübergehend nicht nutzbar sein, besteht die Option der sogenannten befristeten Abmeldung. Zur Durchführung genügt ein einfacher Anruf bei der Hotline des Beitragsservice. Sollte die Wohnung gänzlich zerstört worden sein, endet somit auch die Beitragspflicht komplett. Das Beitragskonto kann mit sofortiger Wirkung abgemeldet werden. Eine solche Abmeldung ist ohne Nachweise möglich.
Es kann allerdings vorkommen, dass der Beitragsservice prüft, ob es sich um eine tatsächlich betroffene Adresse handeln kann oder nicht. Um das Konto komplett stillzulegen, genügt eine kurze schriftliche Mitteilung an den GEZ-Service. Die Abmeldung kann sogar rückwirkend erfolgen. Dazu sollte man ein entsprechendes Formular auf der offiziellen Website nutzen. Zu viel gezahlte Beiträge werden daraufhin erstattet.