Die Proteste gegen die Ampel-Regierung weiten sich immer mehr aus. Neben den Landwirten droht nun auch die Logistikbranche, die Arbeit komplett niederzulegen. Beginnen soll die Aktionswoche am 8. Januar. Zum Abschluss wurde eine Großdemo in Berlin angekündigt.
Zeitgleich eskaliert auch der Streit zwischen der Deutschen Bahn und der GDL. Demnach könnte es am kommenden Montag zu weitreichenden Auswirkungen im ganzen Land kommen. Derweil nutzen auch einige Bürgerinnen und Bürger diesen Anlass, um ihrer Wut über die Politik der Ampel-Regierung freien Lauf zu lassen.
Am 8. Januar könnte es zu einem Generalstreik in ganz Deutschland kommen
Im Netz wird zu einem Generalstreik aufgerufen. Auf Facebook haben sich bereits erste Gruppen gebildet, in denen sich die User zusammentun, die am 8. Januar ebenfalls ihre Arbeit niederlegen wollen. Doch was passiert eigentlich, wenn man tatsächlich nicht am Arbeitsplatz erscheint? Ein Recht auf einen Generalstreik gibt es prinzipiell nicht. Allerdings ist das Niederlegen der Arbeit zur Durchsetzung besserer Arbeitsbedingungen oder eines höheren Lohns nicht verboten. Unzulässig ist lediglich ein Streik, der den Sturz der Regierung zum Ziel hat.
Dennoch muss ein solcher Streik von einer Gewerkschaft ausgerufen werden. "Ein Streik ohne Aufruf einer Gewerkschaft - sogenannter ,Wilder Streik'-, der zum Beispiel nur durch eine Gruppe Arbeitnehmer oder den Betriebsrat ausgerufen wurde, ist rechtswidrig", erklären Rechtsexperten. Hier drohen also schwere Konsequenzen durch den Arbeitgeber. Die Sanktionen reichen von Abmahnungen bis hin zur Kündigung. Zudem können Arbeitgeber auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Ein solcher Protest kann für die Bürgerinnen und Bürger also schwere Konsequenzen nach sich ziehen. Dennoch haben sich im Netz schon tausende Interessenten zusammengefunden.