Bahn-Streik und Ticketbuchung: Diesen Anspruch haben Kunden

Schon wieder droht ein großflächiger Bahn-Streik, doch Kunden fragen sich jetzt, was mit ihrer Ticketbuchung passiert.

07.12.2023, 13:50 Uhr
Bahn-Streik und Ticketbuchung: Diesen Anspruch haben Kunden
Bumble Dee/Shutterstock
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Deutschlandweiter Bahn-Streik droht Der nächste große Bahn-Streik steht an und das sorgt für die Kunden, die bereits eine Ticketbuchung für ihre Fahrt haben, für Sorgenfalten. Welche Rechte und Ansprüche haben Kunden, wenn sie bereits ein Ticket haben, und die Fahrt wegen Streik ausfällt? Denn die kurzfristig angekündigten Streiks lassen schnell Hektik aufkommen. Die Reise muss umgebucht werden, oder ein alternatives Verkehrsmittel muss dann in Anspruch genommen werden. In der App der Deutschen Bahn gibt es hierzu einen Tipp. Die Reisenden sollen ihre Reise während der Streikphasen verschieben. Und: Es muss für die entsprechende Nachholfahrt, wie es heißt, kein neues Ticket gekauft werden. Ticketnutzung für später möglich Sollte also aufgrund eines Bahn-Streiks die Nutzung der bereits erfolgten Ticketbuchung nicht möglich sein, so kann das Ticket zu einem späteren Zeitpunkt genutzt werden, heißt es weiter. Zudem können Kunden, laut der Deutschen Bahn, ihre Sitzplatzreservierungen kostenlos stornieren. Das bereits gezahlte Geld erhalten die Kunden als Gutschein oder Auszahlung erstattet. Doch wie sieht es mit dem Ticketpreis aus? Dafür gibt es eine gesetzliche Bestimmung, die besagt, dass ab einer Stunde Verspätung 25 Prozent des Ticketpreises erstattungsfähig sind. 50 Prozent des Ticketpreises gibt es ab zwei Stunden Verspätung erstattet. Eine volle Rückerstattung gibt es, wenn absehbar ist, dass der Zug mit mindestens einer Stunde Verspätung ankommt und man vorher von der Reise zurücktritt. Rücktrittoptionen abwägen Mancher Zugfahrgast hat keine andere Wahl, als die Reise abzusagen und sich mit einer Alternative an sein Ziel zu bringen. Bei Geschäftsreisen, wichtigen Terminen oder anderen Gründen, ist es eben oftmals nicht möglich, die Reise zu verschieben. In solchen Fällen sollte man rechtzeitig von der Reise zurücktreten, um den Reisepreis erstattet zu bekommen, raten Experten. Den Ticketpreis bekommen Kunden auch erstattet, wenn sie bereits ihre Reise angetreten haben, aber währenddessen merken, dass sie mit Verspätung am Ziel ankommen. Damit der Anspruch auf Erstattung nicht verfällt, müssen sich die Kunden frühzeitig darum kümmern. Denn dazu haben sie lediglich eine Frist von einem Jahr. Danach erlischt der Erstattungsanspruch.