Die Euro 7 kommt. Was nach einer weiteren logischen Fortführung der immer strengeren Schadstoffnormen klingt, ist in Wahrheit ein deutlich komplexeres Regelwerk als alles, was an Schadstoff-Normen bislang von der EU gefordert wurde. Generell ist das kommende Jahr 2024 randvoll mit Vorschriften und Regularien rund um die Mobilität. Es gibt Vorschriften für Neuzulassungen und das Verbot von Winterreifen ohne spezielle Zulassung.
Auch die Mautpflicht wird im kommenden Jahr ausgeweitet. Alles wird also komplizierter und vermutlich in der Umsetzung teurer, denn die Euro 7 weitet ihren Geltungsbereich auf weitere Fahrzeugkomponenten aus. Erstmals sind hier die Grenzwerte für Brems– und Reifenabrieb erfasst. In dem Zusammenhang wurden auch Grenzwerte festgelegt, die regeln sollen, welche Abriebmengen gestattet, beziehungsweise verboten sind.
Euro 7 betrifft auch Elektroautos
Und damit sind nichtmehr nur Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren zu prüfen, sondern erstmals auch solche, mit E-Motoren und Wasserstofffahrzeuge. Bei den neuen Regeln gelten einige Fristen, die beginnen, nachdem die Euro 7 in Kraft tritt. Bei Autos und Kleintransportern sollen das 30 Monate, also 2,5 Jahre sein und bei Lkws und Bussen beträgt diese Frist 48 Monate.
Neue Schadstoffnorm soll Stickoxid-Belastung reduzieren
Die neuen Regeln sind speziell bei den Verbrenner-Emissionen deutlich strenger und sollen die Stickoxid-Belastung stärker reduzieren. Ganz besonders interessant wird es für die elektro-angetriebenen Fahrzeuge. Bauartbedingt verfügen diese um ein enormes Drehmoment praktisch aus dem Stand heraus. Das bedeutet deutlich stärkeren Gummiabrieb der angetriebenen Räder. Ob die Regelgröße bei der Gummizusammensetzung der Räder angesetzt wird, oder bei einem weicheren Ansprechverhalten der Fahrzeuge, ist leider nicht bekannt.
Euro 7 betrifft die Lebensdauer der Batterien
Außerdem, und das ist erneut für die Fahrer von E-Fahrzeugen interessant, soll die Lebensdauer für die Batterien, beziehungsweise der Akkus einer Mindestanforderung gerecht werden. Die soll bestimmen, wie lange die Stromspeicher mindestens halten sollen, bevor sie ausgetauscht werden müssen. Die Regeln dafür gelten selbstverständlich auch für alle Fahrzeuge mit einer Hybrid-, beziehungsweise Plug-In-Hybrid-Funktionsart. Die Akkulaufzeit soll ersten Informationen zufolge nach fünf Jahren oder 100.000 Kilometern 80 Prozent und nach acht Jahren oder 160.000 Kilometern 72 Prozent des Ursprungswerts betragen.
Umweltpass für Autos soll kommen
Auch von einem sogenannten Umweltpass für Autos ist zukünftig die Rede. Was bislang nur für Gebäude existierte, soll nun auch für Fahrzeuge eingeführt werden. Darin werden der Kraftstoff- oder Stromverbrauch, sowie die Lebensdauer der Batterie zusammengefasst. Im Vergleich zur bislang strengsten Abgasnorm Euro 6, ändern sich vor allem die Emissionen, also die Werte für Stickoxide, Kohlenmonoxide, Partikel und Feststoffe, Kohlenwasserstoffe, Methan und Ammoniak, erstmal nur für Lkws und Busse. Autos und Kleintransporter sollen laut dem EU-Parlament und der Länder weiter mit den Werten der alten Euro 6 bewertet werden. Dem Beschluss muss noch formal zugestimmt werden, er gilt jedoch als sicher.