Wer mit Zügen der Deutschen Bahn ans Ziel kommen möchte, braucht dafür fast immer auch die entsprechende App: den DB Navigator. Dort kann man nicht nur seine Verbindung überprüfen. Die Anwendung bietet längst auch die Möglichkeit, Tickets zu kaufen oder seine BahnCard zu hinterlegen. Wie wichtig der DB Navigator ist, belegen auch die laut Konzern-Aussage 80 Millionen Downloads der App.
Jetzt werfen allerdings Datenschützer dem Unternehmen vor, mit der App zu viele Daten zu sammeln und so gegen die Datenschutzgrundverordnung zu verstoßen. Hauptproblem: Anhand der Daten könnten Rückschlüsse auf die Nutzer gezogen werden. Datenschützer kritisieren zudem, dass inzwischen beinahe ein App-Zwang bestehen würde.
Anstatt dass sich die Deutsche Bahn um ausreichend Informationen an Bahnhöfen und Informationstafeln kümmere, verlagere sie alles in den DB Navigator. „Wer reisen will, wird zur App gezwungen – und wer die App nutzt, wird ausgespäht. Das ist Digitalzwang und Datenmissbrauch“, so der Kläger. Ein Zivilprozess läuft aktuell vor dem Landesgericht in Frankfurt.

Für DB Navigator arbeitet die Deutsche Bahn mit großen Firmen zusammen
Die Klage geht auch auf eine Analyse von IT-Sicherheitsforscher Mike Kuketz aus dem Jahr 2022 zurück. Er stellte damals fest, dass die App Technologien nutze, die das „Verhalten der Nutzer überwachen“. Auch die Stiftung Warentest bemängelte in einem Test (ebenfalls im Jahr 2022) den Datenschutz im DB Navigator der Deutschen Bahn.
Konkret geht es dabei um nicht abwählbare Cookies, die jetzt auch das Gericht in einem ersten Schritt bemängelte. Diese würden bereits mit der Installation gesetzt und binden offenbar verschiedene Hilfsprogramme ein. Die Deutsche Bahn betonte im Rahmen des Prozesses, dass man alle gesetzlichen Regelungen einhalten würde. Gesammelte Daten würde man nur für eigene Zwecke nutzen; die Zusammenarbeit mit ausgewählten Dienstleistern wie etwa Adobe sei für die Funktionsweise nötig oder auch, um Abstürze der App zu verhindern.

Was kommt auf Kunden der Deutschen Bahn zu?
Noch steht der Zivilprozess ohnehin ganz am Anfang. Für Kunden der Deutschen Bahn wird sich also kurzfristig nichts ändern. Das Urteil wird sich hinziehen und man rechnet ohnehin unabhängig vom Ausgang mit einer Berufung. Im nächsten Schritt will das Gericht mithilfe von Experten die Cookies genauer analysieren.
Der Kläger, Vorsitzender des Bielefelder Vereins Digitalcourage, hofft aber auf Folgen: „Wenn wir diese Klage gewinnen, können ich und alle anderen Kunden auf der Welt den DB Navigator verwenden, ohne dass Google, Adobe und andere Leute in den USA davon Kenntnis erhalten.“ Sollte die Klage erfolgreich sein, hätte das zudem Folgen über die Deutsche Bahn hinaus. Auch andere Anbieter müssten dann ihre Apps entsprechend anpassen.