Wer meint, zu Fuß zu gehen schützt vor Strafen und vor einem Bußgeldbescheid, der irrt. Die Verkehrssicherheit greift nicht nur bei Auto- und Motorradfahrern, sondern schließt auch diejenigen mit ein, die sich mit dem Fahrrad und eben auch zu Fuß auf den Straßen bewegen. Jeder, der am öffentlichen Verkehr in der ein oder anderen Weise teilnimmt, wird dazu aufgefordert, sich an bestimmte Regeln zu halten. Und die Sanktionen können sogar einen Effekt auf die Fahrerlaubnis haben, obwohl man doch gar nicht gefahren ist.
Bei Autofahrern zählt die Geschwindigkeitsübertretung zu den häufigsten Verstößen aber am teuersten kann eine Trunkenheitsfahrt sein. Alkohol am Steuer kostet zu 3.000 Euro an Bußgeld und im Fall eines Unfalles kann noch eine Haftstrafe von bis zu 5 Jahren verhängt werden. Aber auch für Fußgänger gelten die Straßenverkehrsgesetze. Anders als bei den Kraftfahrern werden diese Verstöße aber deutlich milder bestraft. Zum Beispiel muss der oder diejenige 5 Euro zahlen, wenn Absperrungen ignoriert werden oder man auf der Fahrbahn läuft, obwohl ein Gehweg vorhanden ist.
Wer zu Fuß „über Rot“ geht oder auf Bundesstraßen oder Autobahnen läuft, zahlt 10 Euro Bußgeld. Das ist angesichts der enormen Gefahr sogar sehr moderat. Anders sieht es bei dem widerrechtlichen Überqueren von geschlossenen Bahnschranken aus. Wer sich dort Zutritt zum Gleiskörper verschafft, obwohl Ampeln auf Rot stehen oder gar eine Schranke geschlossen ist, der muss mit einer Strafe von 350 Euro rechnen.
Auch Fußgänger müssen hohes Bußgeld zahlen
Wer dieselbe Dummheit allerdings mit einem Auto begeht, der wird mit bis zu 700 Euro, zwei Punkten in Flensburg sowie drei Monaten Fahrverbots bestraft. Angesichts der Gefahr, die nicht nur für den Fahrer ausgeht, sondern auch für die unbedarften Fahrgäste im Zug, ist das allerdings auch verständlich. Auch auf dem Fahrrad ist man vor Flensburger Punkten nicht unbedingt sicher. Ein Radler, der mit zu hoher Geschwindigkeit Fußgänger in einem Bereich gefährdet, der für den Autoverkehr gesperrt ist, riskiert 35 Euro Bußgeld und einen Punkt im Fahr-Eignungsregister (FAER).
Schlimmstenfalls droht ein Punkt in Flensburg
Fußgänger, die absolut unbelehrbar gegen Verkehrsregeln verstoßen, drohen übrigens auch Punkte. Laut dem Bußgeldkatalog können solche Fußgänger dann Punkte erhalten, wenn sie eine Tat, wie zum Beispiel einen Rotlichtverstoß wiederholt und aktenkundig begehen. In ganz besonders hartnäckigen Fällen kann gegen diese Person dann sogar ein Fahrverbot verhängt werden. Die Begründung lautet hier, dass der- oder diejenige damit bewiesen hat, nicht die geistige Reife zu besitzen, am Straßenverkehr teilzunehmen. Im Sinne des Allgemeinwohls sollte generell Rücksicht und Vorsicht das wichtigste Motto im Verkehr sein. Und da spielt es auch keine Rolle, ob man mit dem Fahrrad, Pkw oder Lkw unterwegs ist – oder zu Fuß.