Millionen Autofahrer ärgern sich: Bundesregierung plant neues Gesetz für den Straßenverkehr

Auf diese neuen Regeln sollen sich die Autofahrer in Deutschland künftig einstellen.

14.10.2023, 11:03 Uhr
Millionen Autofahrer ärgern sich: Bundesregierung plant neues Gesetz für den Straßenverkehr
Krasula/Shutterstock
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Die Bunderegierung hat kürzlich ein neues Gesetz beschlossen. Dabei wird die Straßenverkehrsordnung auf den Kopf gestellt. Künftig soll es noch einfacher sein, Geschwindigkeitsbegrenzungen einzuführen. Für Autofahrer würde die Änderung bedeuten, dass sie noch mehr Geduld mitbringen müssen.

Tempolimits sollen demnach ab sofort allein aus Umwelt-, Klima- und Gesundheitsschutzgründen umgesetzt werden dürfen. Die Städte und Gemeinden dürfen schließlich selbst bestimmen, wo und warum die Verkehrsbeschränkungen gelten sollen. Zudem können Sonderspuren für mehr Busse oder mehr Bereiche für Radwege eingeführt werden.

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Schnell ans Ziel zu kommen, ist künftig zweitrangig

Auch Bremsschwellen, Spielstraßen und Aufpflasterungen können künftig noch leichter angeordnet und genehmigt werden. Für Autofahrer heißt das, sie dürfen in diesen Bereichen maximal Schrittgeschwindigkeit fahren. Zudem wird es auch immer häufiger 30er-Zonen geben. „Es geht uns nicht um ein generelles Tempo 30, sondern um eine größtmögliche Handlungsfreiheit“, betont Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds. Diese Entscheidungen spielen insbesondere den Kommunen in die Hände, die sowieso schon an einer autofreien Innenstadt feilen. 

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Mit dem „Auto-Brems-Gesetz“ möchte die Regierung das Verkehrsrecht vom „Sicherheits- und Ordnungsrecht hin zu einem Umweltlenkungs- bzw. Gestaltungsrecht“ umändern. Künftig sei es nicht mehr die Prioriätet, schnell ans Ziel zu gelangen. „Die Sicherheit des Verkehrs und ein zügiges Vorankommen müssen dabei weiter berücksichtigt werden, sie sind aber nicht mehr alleine ausschlaggebend“, heißt es in einem offiziellen Statement. Auch, wenn die Regierung bereits zugestimmt hat, muss auch der Bundesrat einverstanden sein. Demnach ist noch unklar, ob es am 24. November grünes Licht gibt. 

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