Radarwarner und Blitzer-Apps: Was erlaubt ist und wo hohe Strafen drohen

Blitzer-Apps und Radarwarner sind praktisch und an und für sich auch beliebt. Allerdings ist ihre Verwendung in Deutschland und auch in vielen anderen Ländern stark eingeschränkt oder sogar komplett verboten. Wer sie dennoch nutzt, muss teilweise mit hohen Bußgeldern rechnen.
09.06.2025, 09:00 Uhr
Radarwarner und Blitzer-Apps: Was erlaubt ist und wo hohe Strafen drohen
Shutterstock / Tero Vesalainen
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Blitzer-Apps greifen über eine Datenbank auf Standorte von Blitzern zu und warnen entsprechend über die Anwendung. Radarwarner hingegen sind separate Geräte, die akustisch während des Autofahrens auf einen nahen Blitzer aufmerksam machen – entweder über eine App-Anbindung oder über eigene Sensoren. Beide warnen sie also vor Blitzern und sind somit in Deutschland per Straßenverkehrsordnung (StVO) verboten.

Entscheidend ist dabei nicht nur der Einsatz während der Fahrt – schon das betriebsbereite Mitführen eines entsprechenden Geräts oder einer App ist ein Verstoß. Obwohl sich die gesetzliche Vorschrift primär an Fahrer richtet, hat ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe im Jahr 2023 die Regelung verschärft. Auch Beifahrer dürfen seitdem keine Blitzer-Apps nutzen.

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Blitzer im Seitenspiegel
Shutterstock / Bartolomiej Pietrzyk

Nur unter bestimmten Umständen darf vor Blitzern gewarnt werden

Wer gegen das Verbot von Blitzer-Apps und Radarwarnern verstößt, muss mit Konsequenzen rechnen. Die Strafe beläuft sich auf ein Bußgeld von 75 Euro sowie einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg. Wird bei einer Kontrolle ein betriebsbereiter Radarwarner gefunden, darf die Polizei das Gerät außerdem beschlagnahmen und in bestimmten Fällen sogar vernichten lassen. Anders liegt der Fall bei Navigationsgeräten oder Smartphones. Da diese in erster Linie für andere Dinge gedacht sind, kommt es eher selten vor, dass die Geräte tatsächlich beschlagnahmt werden.

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Übrigens sind nicht alle Warnmethoden unzulässig. Radiosender dürfen allgemeine Hinweise auf Blitzer senden, weil diese standortunabhängig sind. Es ist auch erlaubt, sich vor der Fahrt über Blitzer zu informieren. Und auch Autofahrer dürfen andere Verkehrsteilnehmer etwa mit Handzeichen vor einer Tempokontrolle warnen – vorausgesetzt, sie behindern dabei niemanden. Die Nutzung der Lichthupe zur Warnung vor Blitzern ist allerdings nicht erlaubt.

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iStock / ozgurcankaya

Verbot für Blitzer-Warner nicht einheitlich geregelt

Innerhalb Europas gibt es bislang keine einheitliche Regelung zur Verwendung von Radarwarngeräten. Zwar hat die Konferenz der Europäischen Verkehrsminister (CEMT) empfohlen, entsprechende Geräte zu verbieten; verpflichtend ist das aber nicht. Unter anderem beim ADAC findet man eine Liste länderspezifische Regelungen, jedoch ohne Gewähr.

Daraus geht hervor, dass andere europäische Länder teils deutlich härter gegen Blitzer-Warner durchgreifen als Deutschland. So verbieten unter anderem Frankreich und Italien bereits das Mitführen entsprechender Geräte. Sind diese fest verbaut, behalten die Behörden in Frankreich das Auto sogar direkt ein und es winken Geldstrafen von mindestens 1500 Euro. Noch teurer wird es in Griechenland, dort beginnen die Strafen bei 2000 Euro. Außerdem droht ein 30-tägiges Fahrverbot. In Luxemburg muss man mit einer Geldstrafe von 5000 Euro oder sogar bis zu einem Jahr Haft rechnen.