Wer in Deutschland eine Fahrerlaubnis erhält, muss sich zumeist mit zahlreichen Kürzeln und Gesetzen auseinandersetzen. Darunter auch die Nummerierungen, die auf dem Führerschein zu finden sind. Sie zeigen, welche Fortbewegungsmittel gefahren werden dürfen und welche Fahrerlaubnis man erworben hat. Darunter PKWs, LKWS, Motorräder, landwirtschaftliche Maschinen und vieles mehr.
Neben den Fahrzeugklassen, die gelistet werden, gibt es zahlreiche weitere Schlüsselzahlen, die entscheidende Details und Beschränkungen aufführen. Diese Zusatzangaben sind wichtig, da sich die Regelungen im Laufe der Jahre verändern und auch die Fahrzeugtypen häufig nicht mehr den ursprünglichen Klassen angehören.
Das steckt hinter Ziffer 181
Doch wie lässt sich hier der Durchblick erlangen? Der ADAC sorgt zumeist für Klarheit. Wer Fragen hat, kann sich jederzeit an das Unternehmen wenden. Die Zahl 78 steht beispielsweise ausschließlich für Fahrzeuge mit einem Automatikgetriebe. Auch Altersbeschränkungen sind in der Liste zu finden. Die Ziffer 80 steht beispielsweise für „Inhaber einer Fahrerlaubnis für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben“.
Auch die 181 ist zu finden. Sie ist für eine bestimmte Personengruppe wichtig. Hinter ihr verbirgt sich die Bezeichnung „Klasse T, nur gültig für Kraftfahrzeuge der Klasse S“. Die Fahrerlaubnis der Klasse T fasst land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h zusammen. Zudem umfasst sie selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder Futtermischwagen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h. Hier gilt jedoch die Beschränkung für „Kraftfahrzeuge der Klasse S“. Diese Klasse gibt es zwar seit 2013 nicht mehr, sie ist nun jedoch in die Klasse „AM“ übergegangen. Sie umfasste Quads, Mopeds oder Trikes bis zu 45 km/h.