Es ist das Ende für den rosafarbenen Papierführerschein. Die Europäische Union hat beschlossen, dass sämtliche Führerscheine bis zum Jahr 2033 in ein Scheckkartenformat umgetauscht werden müssen. Allerdings Schritt für Schritt.
Jeder Jahrgang muss hier auf sein eigenes Ablaufdatum achten. Diese Änderung soll dazu beitragen, Führerscheine einheitlich und fälschungssicher zu gestalten. Außerdem möchte man die Dokumente in einer Datenbank erfassen. Somit soll beispielsweise dem Missbrauch des Führerscheins vorgebeugt werden. Einige Autofahrer haben noch mehrere Jahre Zeit, um sich mit dem Umtausch zu beschäftigen.
Bußgeld für ungültige Dokumente
Allerdings ist die Frist für die ersten Jahrgänge bereits abgelaufen. In Deutschland regelt ein Gesetz, bis wann welcher Jahrgang seinen Führerschein umgetauscht haben muss. Ausschlaggebend dafür ist bei einem Führerschein mit einem Ausstellungsdatum vor dem 31. Dezember 1998 das Geburtsdatum. Erst ab dem 1. Januar 1999 muss man sich nach dem Ausstellungsjahr richten. Sollte man weiterhin mit einem alten ungültigen Dokument erwischt werden, muss man mit einem Bußgeld rechnen.
Auf der Website des ADAC und der Bundesregierung kann man die Fristen genau einsehen. Demnach endete die Umtauschfrist für die Jahrgänge 1953 bis 1958 bereits am 19. Juli 2022. Auch die Jahrgänge 1959 bis 1964 mussten sich bereits bis zum 19. Januar 2023 um den Umtausch kümmern. Sollte dies immer noch nicht geschehen sein, wird es demnach höchste Zeit. Lediglich Personen, die vor 1953 geboren wurden, haben noch bis 2033 Zeit – unabhängig vom Ausstellungsdatum der Fahrerlaubnis. Für den Umtausch ist die Fahrerlaubnisbehörde des aktuellen Wohnsitzes zuständig. Man benötigt seinen Personalausweis, ein Passfoto, den aktuellen Führerschein und 25 Euro.