AfD „gesichert rechtsextremistisch“: Was die Einschätzung des Verfassungsschutzes für die Partei bedeutet

Die AfD wurde vom Verfassungsschutz als "gesichert rechtsextrem" eingestuft. Zahlreiche Politiker fordern bereits ein Verbotsverfahren. Was das neue Gutachten für die Partei und ihre Mitglieder bedeutet.
03.05.2025, 11:06 Uhr
AfD „gesichert rechtsextremistisch“: Was die Einschätzung des Verfassungsschutzes für die Partei bedeutet
IMAGO / Andreas Gora
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Der Verfassungsschutz hat die AfD als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft und mit dieser Entscheidung eine kontroverse Diskussion ausgelöst. Während die einen der Meinung sind, dass es „höchste Zeit“ für diese Einschätzung gewesen sei, gibt es unter anderem von den Wählern der Partei sowie aus dem Ausland harte Kritik.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz begründete seine Entscheidung mit einer „die Menschenwürde missachtenden, extremistischen Prägung der Gesamtpartei“. Allerdings befand sich die AfD erst kürzlich auf einem Allzeithoch. Bei der Wahl im Februar hatten sich die Stimmen verdoppelt und in den Umfragen waren Alice Weidel, Tino Chrupalla und die anderen Parteimitglieder erstmals stärkste Kraft.

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Partei als "rechtsextrem" eingestuft: Wird die AfD jetzt verboten?

„Die heutige Entscheidung des Verfassungsschutzes ist ein schwerer Schlag gegen die bundesdeutsche Demokratie“, heißt es in einer offiziellen Pressemitteilung der Partei. Kurz vor dem Regierungswechsel werde die Alternative für Deutschland „öffentlich diskreditiert und kriminalisiert“. Chrupalla und Weidel kündigten bereits an, sich „juristisch zur Wehr“ setzen zu wollen. Aber welche Konsequenzen hat die Einschätzung des Verfassungsschutzes eigentlich für die Partei und ihre Wähler?

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Es gibt bereits einige Politiker, die ein Verbot der AfD fordern. Das ist allerdings nicht einfach so umsetzbar. „Die neue Einschätzung der AfD ist eine interne Einschätzung einer Behörde, mehr nicht“, erklärte Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler gegenüber der Bild-Zeitung. Das Verbot einer Partei erfordert zudem ein umfangreiches Prozedere. Darüber entscheidet nicht der Verfassungsschutz, sondern das Bundesverfassungsgericht. Zuvor wird außerdem ein entsprechender Antrag der Bundesregierung, des Bundesrats oder des Bundestags benötigt.

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"Tyrannei": Auch Politiker aus dem Ausland äußern sich

Auch für die Wählerinnen und Wähler wird sich erstmal nichts ändern. Solange die Alternative für Deutschland nicht verboten wurde, nimmt sie ganz normal an Wahlen teil. Die Rechte und Pflichten bleiben dieselben. Verfassungsrechtler Josef Franz Lindner erklärte außerdem, dass die Parteimitglieder durch die Einstufung nicht leichter überwacht werden können. Für ein solches Verfahren braucht es „weiterhin einen konkreten Verdacht“. Der Außenminister Marco Rubio aus den USA warf Deutschland nach Bekanntgabe der Einstufung „Tyrannei“ vor und auch aus Russland gab es heftige Kritik.

„Anscheinend halten CDU/CSU, die SPD und andere deutsche Kleinparteien alles für extremistisch, was bessere Umfragewerte hat als sie“, schrieb Dimitri Medwedew, Vize-Chef des russischen Sicherheitsrates auf der Plattform „X“. Unter anderem fordert nun Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig Einsicht in das Gutachten des Verfassungsschutzes. So wolle man nun die „Erfolgschancen eines Verbotsverfahrens“ einschätzen können. Nächste Schritte seien laut Alexander Schweitzer von der SPD mit kühlem Kopf in Erwägung zu ziehen.

Lars Klingbeil kündigte außerdem die Prüfung eines Verbotsverfahrens an und betitelte die AfD als "Feinde der Demokratie". "Es darf nicht ohne Konsequenzen bleiben, was heute der Verfassungsschutz uns schwarz auf weiß aufgeschrieben hat." Ob es tatsächlich zu einem solchen Verfahren kommen kann, ist aktuell noch unklar. Man sollte diesen Schritt laut Nancy Faeser nicht ausschließen, "aber weiterhin sehr vorsichtig damit umgehen". Auch Olaf Scholz ist "gegen einen Schnellschuss".