Bis zu 5.250 Euro: Strom- und Gaskunden erhalten Geld zurück

Strom- und Gaskunden sollten hellhörig werden. Mit nur einer E-Mail können sie sich bis zu 5.520 Euro zurückholen.

15.08.2024, 14:08 Uhr
Bis zu 5.250 Euro: Strom- und Gaskunden erhalten Geld zurück
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Die Verbraucherzentrale hat kürzlich erneut unzulässige Preise der Strom- und Gasanbieter aufgedeckt. Kundinnen und Kunden können deshalb ihr Geld zurückerhalten. In einigen Fällen winken bis zu 5.520 Euro. Konkret betroffen sind „Primastrom“, „Voxenergie“ und „Nowenergy“.

Bei den besagten Anbietern gibt es häufig nicht nur unzulässige Preise, sondern auch Verträge, die so nicht abgeschlossen werden dürften. Dahinter steckt nämlich das Ziel, die Kunden länger an sich zu binden. Ein langer Gerichtsprozess bleibt aber aus, stattdessen wurde eine Abmachung getroffen, durch die sich die Kunden mehrere Tausend Euro zurückholen können.

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Strom- und Gaskunden können unter bestimmten Bedingungen ihr Geld zurückfordern

Die Verbraucherzentrale hat somit erwirkt, dass man sich schneller aus bestimmten Verträgen befreien kann. Die besagte Abmachung gilt zudem rückwirkend. Ein Fallbeispiel zeigt, dass sich Betroffene unter anderem viel Geld zurückholen können. Bei dem besagten Vertrag waren gleich mehrere Punkte problematisch. Dadurch müsste der Preis um mehr als die Hälfte reduziert werden. „Bei einem Verbrauch von 15.000 kWh, der mit 11 Cent/kWh statt mit 46,73 Cent/kWh abgerechnet wird, führt die Herabsetzung des Preises zu einer Entlastung von 5.250 Euro“, heißt es.

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Die Abmachung umfasst insgesamt drei Punkte, die Verbraucher für sich nutzen können. Sie erhalten ihr Geld zurück, wenn: Die Widerrufserklärung zurückgewiesen wurde, es auch nach Kündigung unverhältnismäßig lange Laufzeiten gegeben hat, man von angeblichen Preissenkungen betroffen war, die die Kunden jedoch nur täuschen sollten. Um das Geld zurückzuerhalten, muss man den Anbieter selbst aktiv kontaktieren. Zuerst muss jedoch ein Widerruf oder eine Kündigung erfolgt sein. Wenn ein neuer Vertrag mit besseren Konditionen nicht mehr möglich ist, kann man sich bis zum 31. Dezember auf den Vergleich der Verbraucherzentrale berufen. Unter der „Sammelklage – primaholding“ erhält man zudem weitere Informationen.

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