Millionen Gartenbesitzer in Deutschland müssen sich in Deutschland an eine wichtige Pflicht halten. Ein Rasen, unterschiedliche Arten von Blumen, Gemüse, Buchsbäume und Hecken können viel Arbeit verursachen. Doch damit man nicht immer nur mit der Gartenschere agieren muss, gibt es zahlreiche Alternativen.
Allerdings muss man bei der Gartenarbeit und dem Einsatz der Geräte auch einige Regeln beachten. Wer für Aufsehen sorgt, muss mit hohen Bußgeldern rechnen. Schlimmstenfalls werden sogar bis zu 100.000 Euro fällig. Die strenge Einschränkung gilt in den Sommermonaten von März bis Ende September und betrifft jeden Gartenbesitzer in Deutschland.
Gartenbesitzer müssen sich an zahlreiche Regeln halten
Wie das Bundesnaturschutzgesetz festlegt, ist es vom 1. März bis zum 30. September verboten, Hecken zu schneiden. In dieser Zeit nisten Vögel in den Sträuchern und Bäumen, um ihre Jungen aufzuziehen. Zudem tummeln sich hier zahlreiche für die Natur wichtige Insekten. Es ist demnach verboten "Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze" abzuschneiden. An diese Regel sollte man sich unbedingt halten.
Wie hoch das Bußgeld genau ausfällt, hängt vom jeweiligen Bundesland ab. In Mecklenburg-Vorpommern kann das Vergehen bis zu 100.000 Euro kosten, während in Bayern bei einer Hecke von zehn Metern nur 50 bis 1.000 Euro fällig werden. Lediglich sogenannte Form- und Pflegeschnitte sind auch während den Sommermonaten erlaubt.