Bis zu 210 Euro mehr auf dem Konto – das wäre für zahlreiche Familien in Deutschland eine große Hilfe. Millionen Eltern haben tatsächlich die Möglichkeit, sich diesen Zuschuss zu sichern. Allerdings müssen einige Bedingungen erfüllt werden, damit man die Auszahlung beantragen kann.
In Deutschland gibt es mittlerweile zahlreiche Vergünstigungen, Boni und Zuschüsse, über die man schnell den Überblick verlieren kann. Aber beim entsprechenden Amt besteht immer die Möglichkeit, sich beraten zu lassen und vor allem zu testen, ob man dazu berechtigt ist, eine finanzielle Unterstützung in den unterschiedlichsten Bereichen zu beantragen.
So können Eltern den einmaligen Zuschuss erhalten
Anspruch auf die besagten 210 Euro haben zahlreiche Mütter in Deutschland. Sie können das sogenannte Mutterschaftsgeld beantragen und erhalten eine einmalige Auszahlung durch das Bundesamt für Soziale Sicherung. Beantragt werden kann der Zuschuss aber nur von Müttern, die zu Beginn der sechswöchigen Mutterschutzfrist nicht gesetzlich versichert oder über den Ehemann mitversichert sind. Hat man also eine private Krankenversicherung, ist es möglich, das Mutterschaftsgeld zu erhalten.
„Außerdem muss ein Beschäftigungsverhältnis (z. B. ein Minijob) bestehen oder der Arbeitgeber muss das Beschäftigungsverhältnis während der Schwangerschaft oder der Schutzfrist nach der Entbindung zulässig gekündigt haben“, heißt es in einer offiziellen Erklärung des Bundesamts. Mütter können die Anträge mittlerweile auch digital mit einem Account bei BundID stellen. Dazu ist lediglich eine Identifizierung durch den Personalausweis nötig. Durch das praktische Verfahren wird der Antrag noch schneller bearbeitet.