Ab Oktober können sich tausende Bürgerinnen und Bürger über einen Zuschuss freuen. Ganze 1.000 Euro werden ausgezahlt und die finanziellen Sorgen einer bestimmten Personengruppe sollen so minimiert werden. Insbesondere die immer weiter ansteigenden Preise für Lebensmittel und Energie machen vielen Deutschen das Leben schwer.
Darunter befinden sich nicht nur Menschen mit niedrigem Einkommen oder Rentner, auch Studenten müssen tiefer in die Tasche greifen. Genau sie sollen jetzt aber vom Staat unterstützt werden. Um den Zuschuss zu erhalten, müssen allerdings einige Bedingungen erfüllt werden.
Neuer Zuschuss soll finanzielle Sorgen von Studenten beseitigen
Die Studienstarthilfe wird an Studentinnen und Studenten ausgezahlt, die sich erstmalig für einen Vollzeitstudiengang einschreiben. Außerdem dürfen sie das 25. Lebensjahr noch nicht überschritten haben. Das Studium müssen sie im Oktober beginnen und bei der Antragstellung die entsprechende Immatrikulationsbescheinigung vorlegen. In der Regel werden diese Voraussetzungen erfüllt und Studenten, denen nur wenig Geld zur Verfügung steht, können den Zuschuss beanspruchen.
Natürlich muss außerdem der Nachweis erbracht werden, dass man vor Beginn des Studiums auf Sozialleistungen wie Wohngeld, Kinderzuschlag, Bürgergeld, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz angewiesen war. Die Starthilfe kann bereits seit dem 2. September auf “bafoeg-digital.de” beantragt werden. Durch den digitalen Antrag wird das Prozedere beschleunigt. Dabei kann der Zuschuss kann unabhängig vom BAföG beansprucht werden. Der Antrag muss nach Start des Studiums spätestens bis zum Ende des Folgemonats gestellt werden.