50.000 Euro Bußgeld drohen: Weiteres Bundesland führt Hundeführerschein-Pflicht ein

In einem weiteren Bundesland gibt es seit Juli die Pflicht für Hundehalter, einen Hundeführerschein zu besitzen. Grund dafür war ein Angriff auf ein Kind.
50.000 Euro Bußgeld drohen: Weiteres Bundesland führt Hundeführerschein-Pflicht ein
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In Deutschland ist der Hundeführerschein auf dem Vormarsch. Dieser wird auch als Sachkundenachweis bezeichnet und soll als offizielles Dokument belegen, dass man einen Hund in der Öffentlichkeit sicher führen kann. Das dient sowohl der Sicherheit anderer Menschen als auch des Tieres selbst.

Bislang besteht keine bundesweite Pflicht für einen solchen Hundeführerschein. Allerdings können die einzelnen Bundesländer dazu eigene Regelungen treffen. So ist es in Niedersachsen bereits seit dem 1. Juli 2013 verpflichtend, vor der Anschaffung des ersten Hundes die entsprechenden Prüfungen abzulegen. Jetzt kommt mit Bremen ein weiteres Bundesland dazu.

Was genau gilt ab jetzt in Bremen?

Neue Hundehalterinnen und Hundehalter in Bremen müssen seit dem 1. Juli 2026 also ebenfalls ihre „Sachkunde“ nachweisen. Wer ohne ein entsprechendes Dokument einen Hund hält, riskiert ein saftiges Bußgeld. Je nach Umstand kann dieses gemäß § 18 des Bremisches Gesetzes über das Halten von Hunden (BremHundeG) sogar bis zu 50.000 Euro betragen.

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Die neue Pflicht betrifft dabei in erster Linie alle, die sich in Bremen nach Inkrafttreten der Regel einen Hund anschaffen. Wer also vorher bereits ein Tier besaß, muss die Prüfung nicht nachträglich ablegen. Eine Ausnahme gilt für Tierärztinnen und Tierärzte, Jägerinnen und Jäger sowie für die Halterinnen und Halter von Blindenhunden. Dabei gilt, dass der Nachweis für jedes Tier einzeln erbracht werden muss.

Dazu heißt es von offizieller Stelle: „Nicht alle hundehaltenden Personen sind dem jeweiligen Tier, seinem Wesen und seinen Bedürfnissen gewachsen.“ Haltung und Erziehung würden oft unterschätzt, was zu gefährlichen Situationen für Mensch und Tier führen kann. Zudem komme es immer wieder dazu, dass Tiere einfach ausgesetzt würden. Das alles soll sich durch die neue Pflicht zum Hundeführerschein ändern.

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Hundeführerschein: Zwei Hunde mit ihren Haltern am Strand
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Prüfung für Hundeführerschein in Bremen umfasst zwei Teile

Um den Hundeführerschein in Bremen zu bekommen, muss eine Prüfung abgelegt werden, die aus einem theoretischen und einem praktischen Teil besteht.

  • Theoretische Prüfung: 35 Fragen über Verhalten, Pflege und Training von Hunden. Mindestens 75 Prozent der Fragen müssen korrekt beantwortet werden.
  • Praktische Prüfung: Verhalten des Hundes im Zusammenspiel mit Halterin oder Halter wird überprüft (hört er etwa auf gängige Kommandos wie „Sitz“, „Bleib“ oder den Rückruf).

Um sich auf die Prüfung vorzubereiten, gibt es sowohl Online-Kurse als auch Angebote in Hundeschulen. Die praktische Prüfung muss dabei innerhalb des ersten Jahres der Hundehaltung abgelegt werden. Wer durchfällt, hat die Möglichkeit, die Prüfungen zu wiederholen. Wer nach Bestehen mit seinem Hund unterwegs ist, sollte den Hundeführerschein zudem immer analog oder auch in digitaler Form bei sich tragen.

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Diskussion um Hundehaltung wird immer wieder geführt

Auslöser für die neue Regelung in Bremen war ein Vorfall vor drei Jahren. Im Herbst 2023 griff ein Rottweiler im Bremer Ortsteil Hastedt ein sechsjähriges Mädchen an, das mit seiner Mutter auf einem Tretroller unterwegs war. Der Hund verletzte das Kind durch mehrfache Bisse in den Kopf schwer. Der Vorfall löste im Anschluss eine große politische Debatte aus und hat nun maßgeblich zur Hundeführerschein-Pflicht in Bremen beigetragen.

In anderen Bundesländern ist diese hingegen Stand jetzt nicht geplant. Allerdings muss man etwa in Bayern, Brandenburg oder auch in Nordrhein-Westfalen für sogenannte Listenhunde einen Nachweis erbringen. Als Listenhunde werden jene Rassen bezeichnet, die als potenziell gefährlich eingestuft werden.

So ist etwa die Haltung eines Stufe-1-Hundes wie beispielsweise eines Pitbulls in Deutschland fast überall verboten oder nur unter strengen Auflagen möglich. Rottweiler gehören hingegen in der Regel zur Kategorie 2. Halterinnen und Halter können dabei in der Regel mit einem Wesenstest beweisen, dass ihr Tier ungefährlich ist. Die Kategorisierung ist, genau wie andere Belange der Hundehaltung, Ländersache.