Haustiere haben für ihre Besitzerinnen und Besitzer oft einen hohen Stellenwert, wie zahlreiche Umfragen beweisen. Umgekehrt haben Haustiere auch einen positiven Effekt auf die Menschen in ihrem Umfeld, indem sie etwa messbar glücklicher machen. Für den Halter eines Zwergkaninchens war es deshalb ganz selbstverständlich, dass er bei seinem Tier zu Hause blieb, als es krank war. Seinem Arbeitgeber teilte er das auch entsprechend als Grund mit.
Unternehmer Martin Limbeck schilderte den entsprechenden Fall, der sich in seiner Firma abgespielt hatte, in der ZDF-Sendung „Unbubble“. Und während für den 25-jährigen Mitarbeiter mit Zwergkaninchen die Sache offenbar klar war, sah das bei seinem Chef Limbeck anders aus.
Krankes Zwergkaninchen löst hitzige Debatte aus
In der Show wurde der Unternehmer diesbezüglich deutlich: „Ich kann doch nicht das Zwergkaninchen vor meinen Job stellen, der dem Zwergkaninchen auch das Futter bezahlt.“ Für Diskussionen sorgte dabei nicht nur der Fall an sich, sondern auch die grundlegende Begründung des Mitarbeiters. Dieser hat Limbeck zufolge angegeben, dass er sich durch die Krankheit seines Haustiers zu belastet für die Arbeit fühle und keine telefonischen Verkaufsgespräche führen könne.
Aus dem von dem Unternehmer geschilderten Sachverhalt wurde schnell eine Grundsatzdebatte. Denn während Martin Limbeck für die Aktion seines Mitarbeiters wenig Verständnis aufbringt, halten vor allem die jüngeren Personen in dem Format dagegen und führen etwa an, dass es doch gut sei, wenn der Angestellte auf seine mentale Gesundheit achten würde.
So reagiert das Netz auf die Diskussion
Das Thema stößt in den sozialen Medien auf viel Resonanz. Auf der einen Seite zeigen viele Verständnis für den Unternehmer und werfen Vertreterinnen und Vertretern jüngerer Generationen vor, die Arbeit nicht mehr ausreichend zu priorisieren. „Arbeitgeber sollten nicht für alles und jeden das Gehalt weiterzahlen, wenn keine entsprechende Leistungsbereitschaft da ist, das geht nicht“, schreibt etwa eine Person. Jemand kommentiert zudem: „Wenn er mit dem Tier zum Arzt muss, meinetwegen. Aber weil er sich emotional belastet fühlt? Was für ein Irrsinn.“
Dem gegenüber stehen aber auch einige Befürworterinnen und Befürworter. Niemand wisse, wie wichtig dem Mitarbeiter sein Haustier sei und wie es ihn entsprechend mitnehmen würde, dass das Kaninchen krank ist. Zudem sei gerade in einer Tätigkeit wie dem Verkauf Auftreten und Performance wichtig. Wenn man sich aufgrund einer persönlichen Ausnahmesituation nicht in der Lage fühle, seinen Arbeitgeber adäquat vor Kundschaft zu vertreten, sei es nur vernünftig, sich krankzumelden, schreibt eine Person bei Instagram. Eine weitere wirft zudem die Frage auf, ob sich manche verständnisvoller zeigen würden, wenn es beispielsweise um einen kranken Hund gehen würde.
Auch interessant: Wie sollte man sich verhalten, wenn plötzlich ein Wolf auftaucht?
Welche Gesetze gelten in Deutschland bei kranken Haustieren?
Die gesetzliche Lage in Deutschland ist diesbezüglich in der Theorie recht eindeutig, in der Praxis gibt es aber auch Spielraum. Die Lohnfortzahlung im Falle einer Krankheit ist nach § 3 des Entgeltfortzahlungsgesetzes (EntgFG) geregelt. Diese sieht eine reguläre Krankschreibung für den Fall eines erkrankten Haustiers nicht vor. Stattdessen geht es darum, ob die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer selbst arbeitsunfähig ist. Das kann allerdings auch durch eine belastende Situation im Privatleben der Fall sein, zu der die Krankheit eines geliebten Haustiers durchaus gehören kann.
So gesehen war der Arbeitnehmer des kranken Zwergkaninchens im Recht – wenn er denn nachweisen kann, dass er aufgrund der psychischen Belastung durch sein krankes Tier wirklich arbeitsunfähig ist. In einem solchen Fall gilt aber ebenfalls, dass eine adäquate Krankschreibung erfolgen muss. Der Arbeitgeber muss die Begründung als solche nicht gelten lassen, anders als bei einem kranken Kind, bei dem zudem ein gesetzlicher Anspruch auf Kinderkrankengeld (§ 45 SGB V) besteht.

