Wenn man in Deutschland zur Arztpraxis geht, muss man seine Gesundheitskarte vorzeigen. Und auch in anderen Situationen ist die Ausweis-ähnliche Karte Pflicht, die es in dieser Form seit 2014 gibt. Zuvor galt noch die Krankenversichertenkarte. Zu Januar 2026 tritt allerdings eine wichtige Änderung in Kraft, die alle betrifft. Die deutschen Krankenkassen weiten dabei die Rechte der sogenannten GesundheitsID aus.
Dahinter steht ein weiterer Schritt im Plan der Digitalisierung des Gesundheitswesens. Der Umstieg beziehungsweise die Erweiterung wird bereits seit 2024 entsprechend vorbereitet. Die GesundheitsID soll dabei den Zugang zu zahlreichen digitalen Angeboten rund um die Gesundheit vereinfachen. Dazu gehören vor allem die Apps der jeweiligen Krankenkassen.
So kann man sich künftig beispielsweise einfach per Smartphone bei einer Arztpraxis anmelden, statt vor Ort die Gesundheitskarte vorzeigen zu müssen. Dabei soll das Angebot die bisherige Gesundheitskarte ins Virtuelle übertragen und zur „digitalen Identität im Gesundheitswesen“ werden.

GesundheitsID gilt ab Januar auch als Versicherungsnachweis statt der Gesundheitskarte
Um die GesundheitsID zu aktivieren, benötigt man ein Smartphone, das über NFC-Technologie verfügt, was heutzutage grundsätzlich bei allen modernen Geräten der Fall ist. Zudem braucht man einen Personalausweis mit Online-Funktion und der dazugehörigen PIN sowie einmalig die Ausweis-App, um die PIN dort einzugeben. Anschließend wird die ID über die Krankenkasse aktiviert.
Vor allem mit Blick Richtung Zukunft wird die Umstellung wichtig. Weitere digitale Anwendungen im Gesundheitswesen dürften zunehmend auf die GesundheitsID ausgerichtet sein, was die jetzige Gesundheitskarte langfristig fast obsolet machen könnte. Dass sie komplett verschwindet, ist allerdings unwahrscheinlich. Die Umstellung im Januar hebt die beiden Alternativen nur weiter auf eine Höhe, indem sie die GesundheitsID auch als Versicherungsnachweis zulässt.