Schon seit Monaten wurde die Bundesregierung kritisiert, weil die Finanzierung für die Gesundheitskosten von Bürgergeldempfängern unzureichend sei. Jetzt will der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen sogar rechtliche Schritte einleiten.
Durch die Klage soll eine jährliche Unterfinanzierung von zehn Milliarden Euro geltend gemacht werden. Der Verband erklärte, dass der Bund den Kassen nicht die vollen Kosten für die Versorgung von Bürgergeldbeziehern erstatten würde. Doch diese Differenz muss irgendwie ausgeglichen werden. Das übernehmen aktuell die Beitragszahler und ihre Arbeitgeber. "Wir erleben bei den Beiträgen für Bürgergeldbeziehende, dass sich der Staat auf Kosten der GKV-Beitragszahlenden entlastet", betont Susanne Wagenmann.

Krankenkassen sehen keinen anderen Ausweg: Sie wollen vor Gericht ziehen
"Nun reicht es. Wir sehen uns jetzt gezwungen, den Rechtsweg zu beschreiten", erklärte auch der Verwaltungsratsvorsitzende und Versichertenvertreter Uwe Klemens. Die Klage landet nun vor dem Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen. Gegenstand sind die für den Herbst erwarteten Zuweisungsbescheide des Bundesamts für Soziale Sicherung für das Jahr 2026. Die Klage richtet sich gegen die Bundesrepublik Deutschland. "Die Bundesregierung scheint die Augen vor dieser sozialpolitischen Ungerechtigkeit zulasten der gesetzlich Versicherten und ihrer Arbeitgeber zu verschließen", heißt es weiter.
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Schon seit 15 Jahren weist der Spitzenverband auf die finanzielle Ungerechtigkeit hin. Bisher jedoch erfolglos. Zudem wird kritisiert, dass kurzfristige politische Interessen über eine langfristige Stabilität der Krankenkassen gestellt wurden. "Das Ergebnis sehen wir jetzt: Beitragsanhebungen auf Rekordniveau, kaum noch Reserven bei den Kassen und einen Gesundheitsfonds, der genauso schlecht dasteht", beklagt Uwe Klemens. Die zu erwartenden Folgen der Klage für die Beitragszahler sind aktuell noch nicht abschätzbar.