Millionenfacher Datendiebstahl bei Facebook: Jetzt läuft eine Sammelklage vor Gericht

Millionen Facebook-Nutzer waren von massivem Datenklau betroffen. Der Fall sorgte damals für Schlagzeilen und landet nun vor Gericht. Betroffene könnten deutlich profitieren.
Millionenfacher Datendiebstahl bei Facebook: Jetzt läuft eine Sammelklage vor Gericht
IMAGO / NurPhoto
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Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat in einem Fall Klage eingereicht, der zwar bereits einige Jahre zurückliegt, dafür aber immer noch enorme Relevanz hat. Es geht nämlich um millionenfachen Datenklau bei Facebook-Nutzerinnen und -Nutzern. Diese Daten tauchten dann 2021 im Darknet auf; insgesamt sollen mehr als 530 Millionen Personen aus mehr als 100 Ländern betroffen gewesen sein. In Deutschland soll es laut Verbraucherschutz etwa 6 Millionen Betroffene geben.

Allein schon aufgrund einer aktuellen EU-Debatte ist das Thema Datenschutz vielleicht so relevant wie selten. Der Fall von damals liegt jetzt in Form einer Musterfeststellungsklage beim Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg. Ziel des Verfahrens ist es, dass betroffene Nutzerinnen und Nutzer einfacher als bisher Schadenersatz von Facebook-Mutter Meta fordern können.

Dem Konzern wird in diesem Zusammenhang vorgewofen, den Datendiebstahl zu ermöglichen, indem es seine Nutzerinnen und Nutzer nicht ausreichend schützen und auch über ein entsprechendes Datenleck informieren würde. Damit habe Meta gegen das herrschende Datenschutzrecht verstoßen. Da so viele von dem Diebstahl betroffen wären, geht es für Meta um eine nicht unerhebliche Summe, falls die Sammelklage Erfolg haben sollte.

Symbolbild für Klage gegen Facebook in der EU: Gerichtshammer vor EU-Flagge
iStock / Rafa Jodar

Facebook wird vorgeworfen, die Daten seiner Nutzer nicht richtig geschützt zu haben

So fordert die Verbraucherzentrale, dass Opfer mindestens 100 bis 600 Euro bekommen sollten. Die Höhe der Summe hänge dann von der Menge der gestohlenen Daten ab. Der Diebstahl war offenbar überhaupt erst möglich, weil Facebook-Profile je nach Einstellungen über ihre verknüpften Telefonnummern gefunden werden konnten. Das machte es möglich, etwa die Nutzer-ID, aber auch Vor- und Nachnamen sowie Geschlecht und Wohnort mit der Telefonnummer zu verknüpfen.

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Gegen Meta wurde deshalb bereits im Jahr 2022 von der irischen Datenschutzbehörde eine Strafe in Höhe von 265 Millionen Euro verhängt. In Deutschland fanden ebenfalls bereits Verfahren zu dem Thema statt; viele davon konnte der Konzern jedoch vorinstanzlich gewinnen. Das lag laut Erklärungen der dpa auch unter anderem daran, dass lange Zeit unklar war, wie genau Klägerinnen und Kläger Schadenersatz in solchen Fällen geltend machen können. Ein Urteil des Bundesgerichtshof im November 2024 eröffnete diesbezüglich nun neue Möglichkeiten.

Laut Verbraucherzentrale haben sich bis Anfang Oktober bereits mehr als 14.000 Personen der Klage gegen Facebook beziehungsweise Meta angeschlossen. Auch jetzt noch kann man über die Website des Bundesamtes Ansprüche geltend machen, indem man sich in das Verbandsklageregister eintragen lässt. Wer überprüfen möchte, ob er damals von dem Datenleck betroffen war, kann das über die Verbraucherzentrale tun.

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