Apple droht Milliardenstrafe wegen Gesichtserkennung in Fotos

Zahlreiche Kläger werfen Apple vor, biometrische Gesichtsdaten zu speichern. Um den Fall wird seit Jahren vor Gericht gestritten, nun hat sich die Lage verschoben.
Apple droht Milliardenstrafe wegen Gesichtserkennung in Fotos
Shutterstock / Prostock-studio

Wer ein Apple-Gerät wie ein iPhone oder ein MacBook hat, kann auf die Fotos-App des Herstellers zugreifen. Diese bietet unter anderem die Möglichkeit der automatischen Gesichts- und Objekterkennung. Damit kann man seine Bilder beispielsweise nach einer bestimmten Person durchsuchen oder direkt einen Ordner mit Fotos seiner Katze anlegen.

Die Funktion kann für einzelne Nutzerinnen und Nutzer sehr praktisch sein, sorgt allerdings vor allem aufgrund eines Details für Kritik. Für Apple kann diese Kritik jetzt teuer werden. Dem US-Unternehmen droht aufgrund einer Sammelklage in den USA eine Strafe von etwa 32 Milliarden Dollar.

Erfasst Apple biometrische Daten Unbeteiligter?

Eigentlich wurde die Klage bereits 2020 in Illinois eingereicht; die zugrunde liegenden Beschwerden reichen sogar bis ins Jahr 2016 zurück. Die Klägerinnen und Kläger beziehen sich dabei auf den sogenannten „Illinois Biometric Information Privacy Act“ aus dem Jahr 2008. Diesem Gesetz zufolge müssen Unternehmen vor der Erfassung biometrischer Daten die Einwilligung der jeweiligen Person einholen.

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Beispielsweise bei Face-ID ist das kein Problem, da die Nutzerinnen und Nutzer der Verwendung ihrer biometrischen Daten direkt zustimmen. Bei der Fotos-App sieht das hingegen anders aus. Die von Apple in der App angefertigten Datensätze seien dabei als biometrische Abbilder von Gesichtern einzustufen.

Allerdings haben die Personen auf den Bildern der Erfassung ihrer Gesichter im Sinne biometrischer Daten nie zugestimmt, heißt es in der Anklage. Viele dürften nicht einmal wissen, dass sie entsprechend auf dem Gerät einer Person zu finden sind. Dazu kommt noch eine im Jahr 2024 eingeführte Änderung.

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Apple Fotos App
Shutterstock / Matthew Nichols1

Sammelklage wird als solche in Illinois zugelassen

Seit etwa zwei Jahren synchronisiert Apple nämlich die Gesichtsdaten und speichert sie somit auf seinen Servern, sobald Nutzerinnen und Nutzer mehr als 5.000 Fotos und Videos in ihrer Mediathek gespeichert haben und mehr als 10 GB iCloud-Speicher dafür freigegeben sind. Die Klägerinnen und Kläger argumentieren, dass Apples Vorgehensweise der Gesetzeslage zuwiderläuft, zumal auf diese Weise die biometrischen Daten einer Person bei dem Unternehmen landen können, die nicht einmal ein Apple-Konto hat.

Besonders kritisch ist das beispielsweise in Bezug auf Kinder zu sehen. Diese werden in der Fotos-App sogar mit Vorzug erkannt und die App schlägt von alleine vor, entsprechende Bild-Ordner anzulegen und den Namen zu hinterlegen.

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Apple weist Vorwürfe der biometrischen Gesichtserkennung zurück

Die Klage hat nun die erste juristische Hürde genommen. Wie unter anderem die „Times“ berichtet, hat das zuständige Gericht die Voraussetzungen für eine Sammelklage als erfüllt bestätigt. Als zugelassene Gruppe wurden dabei theoretisch alle Bewohnerinnen und Bewohner Illinois benannt, „deren Foto in ein Personenalbum einsortiert ist“. Aus dieser Anzahl ergibt sich die theoretische Schadenssumme von 32 Milliarden Dollar für Apple.

Der Konzern widerspricht den Vorwürfen. Die von der Fotos-App erzeugten Vektoren sollen lediglich dazu dienen, Bilder in der Mediathek zu sortieren und Personen wiederzuerkennen. Da die Namen nicht automatisch verknüpft würden und sich zudem anhand der Daten kein Gesicht rekonstruieren lasse, handelt es sich der Argumentation des Unternehmens zufolge gar nicht um biometrische Identifikatoren im Sinne des Gesetzes in Illinois. Wie der Streit nun weitergeht, bleibt abzuwarten.