Die Bundesregierung plant eine Zuckerabgabe. Ende April wurde ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesgesundheitsministerin Nina Warken verabschiedet. Ab dem Jahr 2028 sollen Softdrinks wie Cola, Fanta und Co. durch die neue Regelung teurer werden.
Denn von der Zuckerabgabe sind gesüßte Getränke betroffen, zu denen auch Enerydrinks und Limonaden zählen. Wie teuer es genau wird, hängt mit dem Zuckergehalt des Produkts zusammen. Die neue Abgabe ist Teil der Gesundheitsreform, im Rahmen derer auch Änderungen für Notaufnahmen und die Prüfung verschiedener Leistungen wie dem Hautkrebs-Screening geplant sind. Denn den gesetzlichen Krankenkassen droht Experten zufolge ein Defizit in Höhe von bis zu 15 Milliarden Euro im Jahr 2027.

Zuckerabgabe auf gesüßte Getränke geplant: Was heißt das für Verbraucher?
Die Zuckerabgabe soll unter anderem dabei helfen, dieses Loch zu stopfen. Rund 450 Millionen Euro sollen jährlich durch die neue Abgabe eingenommen werden und „der gesetzlichen Krankenversicherung in geeigneter Art und Weise entlastend zugutekommen“. Solche Abgaben können zweckgebunden verwendet werden, während Steuern dem allgemeinen Staatshaushalt zustehen. Ab 2028 sollen für Getränke mit fünf bis acht Gramm Zucker pro 100 Milliliter 26 Cent pro Liter anfallen. Bei mehr als acht Gramm pro 100 Milliliter werden es 32 Cent pro Liter sein.
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Doch es gibt auch Ausnahmen. Getränke mit weniger als fünf Gramm Zucker pro 100 Milliliter sowie Fruchtsäfte, Milchgetränke mit einem Milchanteil über 75 Prozent und Produkte mit Süßstoff sind von der neuen Zuckerabgabe ausgenommen. 100 Milliliter Cola sind beispielsweise mit 10,6 Gramm Zucker gesüßt. Eine Dose mit 330 ml wird ab 2028 demnach rund 10 Cent mehr kosten. Bei einem 6er-Pack mit 9 Litern, fallen schon rund 2,90 Euro mehr an. Die Bundesregierung möchte mit dieser Maßnahme allerdings hauptsächlich die Hersteller dazu bringen, ihren Getränken weniger Zucker zuzusetzen. Denn die Abgabe wird für die Hersteller eingeführt und lediglich an die Kunden durch Preiserhöhungen weitergegeben. Vorerst muss der Entwurf aber noch vom Bundestag und Bundesrat genehmigt werden.

