Weniger Beamte? Wer künftig noch den Status erhalten soll und wer nicht

Im Zuge der von einer Kommission vorgestellten Rentenreformen ist auch davon die Rede, künftig weniger Menschen zu verbeamten. Doch was bedeutet das genau?
Weniger Beamte? Wer künftig noch den Status erhalten soll und wer nicht
Shutterstock /

Immer weniger junge Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen für immer mehr Rentnerinnen und Rentner zahlen. Dass dieses System auf Dauer nicht funktionieren kann, ist einer großen Mehrheit klar. Deshalb ist man sich darüber einig, dass das deutsche Rentensystem zukunftssicherer gemacht werden muss.

Wie das genau passieren soll, wurde in einer eigens eingerichteten Kommission erarbeitet. Diese schlägt insgesamt 33 Maßnahmen vor, die von Bundeskanzler Friedrich Merz bereits kommentiert wurden: „Alle Elemente dieses Reformpakets müssen jetzt zügig umgesetzt werden.“ Was damit klar sein dürfte: Beamtinnen und Beamte bleiben weiterhin gesondert versichert.

Dabei ist nicht nur die gesetzliche Rentenversicherung unter Druck. Die Pensionen für Beamtinnen und Beamte im Ruhestand belasten den öffentlichen Haushalt zusehends. Deshalb sind auch diesbezüglich Maßnahmen geplant.

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Beamtenstatus soll enger an „hoheitliche Eingriffe“ geknüpft werden

Grundsätzlich sollen die Anpassungen für die gesetzliche Rente etwa in Bezug auf ein Anpassen des Renteneintrittsalters an die durchschnittliche Lebenserwartung auch für Beamtinnen und Beamte gelten. Zudem empfiehlt die Kommission, künftig seltener den Beamtenstatus zu verleihen. Dabei geht es der Kommission nicht um bestimmte Berufe, sondern um ein neues Grundprinzip.

So soll sich der sogenannte Funktionsvorbehalt in Zukunft streng auf solche Tätigkeiten beziehen, die mit „hoheitlichen Eingriffen“ verbunden sind. Konkret ist von „öffentlicher Gewalt, Befehl und Zwang“ die Rede, also Kernaufgaben der Eingriffsverwaltung, deren Aufgabengebiete darin bestehen, gemäß der Gesetzeslage in die Freiheits- und Eigentumsrechte der Bürgerinnen und Bürger einzugreifen.

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Dazu gehören klassischerweise Polizei- und Ordnungsdienste, aber auch bestimmte Aufgaben im Bau- und Gewerberecht sowie im Finanzwesen. Auf Berufe angewandt würde das beispielsweise Polizistinnen und Polizisten, den Zoll oder auch Richterinnen und Richter betreffen, auch wenn die Kommission diese Gruppen nicht spezifisch nennt.

Beamtenstatus: Einsatzfahrzeuge der Polizei und der Feuerwehr bei einem Notfall
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Grundsätzlich weniger Beamte gefordert

Umgekehrt würde eine solche Regelung in Zukunft bedeuten, dass einige Berufe, in denen heute noch verbeamtet wird, künftig weniger oder gar keine Beamtinnen und Beamten mehr hervorbringen. In den Vorschlägen der Rentenkommission findet man dazu keine konkreten Angaben. Im Umkehrschluss zu dem bisher Erläuterten würde das aber bedeuten, dass etwa die Verwaltung, das Lehramt und auch diverse Tätigkeiten in Ministerien künftig aus dem Kreis des Beamtenstatus herausfallen.

Welche Berufe die Maßnahmen aber konkret betreffen werden, muss am Ende der Gesetzgeber entscheiden. Der CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann sagte dazu allerdings bereits im vergangenen Jahr, dass nach seiner Ansicht künftig nur noch jene verbeamtet werden sollten, bei denen es „ein besonderes Treueverhältnis zum Staat“ gibt, beispielsweise bei der Polizei, der Feuerwehr oder beim Zoll.

Übergreifende Bürgerversicherung wäre das „Idealbild“

Weitere Vorschläge zum Senken der Kosten für die Beamtenversorgung umfassen zudem wie auch bei der gesetzlichen Rente die Wiedereinführung des Nachhaltigkeitsfaktors und auch eine Anpassung bei der Berechnung der Pensionen. Stand jetzt bemisst sich deren Höhe nämlich nach dem Bruttogehalt, das die Beamtinnen und Beamten in den letzten zwei Jahren ihres Arbeitslebens innehatten. Das soll auf fünf bis zehn Jahre ausgeweitet werden. Unterm Strich könnte das für einige bedeuten, dass sie geringere Pensionen bekommen, weil Beförderungen kurz vor der Pension weniger Gewicht bekommen.

Einer von einigen Gruppen lautstark vertretenen Forderung ist die Kommission in ihren Vorschlägen allerdings nicht gefolgt: die Beamtinnen und Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung zu integrieren. Das lag allerdings nicht daran, dass diese Maßnahme nicht grundsätzlich als sinnvoll erachtet worden wäre.

So ist die Kommission unter anderem der Auffassung, dass bisherige Belastungen durch Reformen nicht gleichmäßig verteilt wurden und die Hauptlast bei der gesetzlichen Rente liegen würde. Das solle in Zukunft angeglichen werden. Allerdings sei das „Idealbild“ einer übergreifenden Versicherung nicht so einfach umzusetzen, weshalb es in den jetzigen Vorschlägen nicht berücksichtigt wurde. Dafür ist vorgesehen, dass Abgeordnete und auch einige Selbstständige künftig einzahlen sollen.