Das aktuelle deutsche Rentensystem steht aufgrund einer alternden Gesellschaft vor wachsenden Herausforderungen. Dem liegt eine einfache Rechnung zugrunde: Immer weniger Beitragszahlende sollen immer mehr ältere Personen versorgen. Dass das auf Dauer nicht funktionieren kann und auch jetzt nur aufgrund hoher Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt möglich ist, ist schon lange bekannt.
Eine eigens eingesetzte Rentenkommission hat deshalb 33 umfassende Punkte ausgearbeitet, die das System stabilisieren sollen. Mit den Maßnahmen soll vor allem das Rentenniveau gehalten und die Finanzierung gesichert werden. Bundeskanzler Friedrich Merz hat anschließend seine Zustimmung ausgedrückt und klargestellt: „Alle Elemente dieses Reformpakets müssen jetzt zügig umgesetzt werden.“
Das bedeutet, dass die Regierung plant, alle Vorschläge des insgesamt 76 Seiten umfassenden Berichts zu übernehmen. Davon betroffen sind nahezu alle Teile der Bevölkerung.
Die kapitalmarktgedeckte Zusatzrente soll kommen
Die 33 Empfehlungen bauen zu großen Teilen direkt aufeinander auf und betreffen große Bereiche wie das Renteneintrittsalter oder auch eine Erweiterung des Einzugskreises der Beitragszahlerinnen und -zahler. Vor allem aber soll das System künftig auf zwei wesentlichen Beinen stehen. Das bisherige umlageorientierte System soll durch eine verpflichtende, kapitalmarktgedeckte Zusatzrente ergänzt werden.
Dafür sollen 2 Prozent der Beiträge in Zukunft am Kapitalmarkt angelegt werden, wobei diese Kosten gleichmäßig auf Beschäftigte und Arbeitgeber aufgeteilt werden sollen. Dieses Geld soll dann in individuelle Kapitalkonten fließen, sodass jede und jeder Versicherte eine Art kleines Aktiendepot bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) bekommt. Die Gelder werden über einen staatlich gelenkten Fonds verwaltet.

Renteneintrittsalter soll an Lebenserwartung geknüpft werden
Die größte grundsätzliche Änderung darüber hinaus betrifft das Renteneintrittsalter. Dieses soll künftig nämlich an die durchschnittliche Lebenserwartung der Bevölkerung geknüpft werden. Die gute Nachricht: Die Rente mit 70 ist damit kurzfristig vom Tisch. Stattdessen soll das Eintrittsalter schrittweise ab dem Jahr 2032 angehoben werden. Ab 2041 ist dann alle zehn Jahre eine Anhebung um ein halbes Jahr geplant. Rein rechnerisch bedeutet das in der Theorie bei der prognostizierten Altersentwicklung:
- 2041: Eintritt mit 67,5 Jahren
- 2051: Eintritt mit 68 Jahren
- 2061: Eintritt mit 68,5 Jahren
- 2071: Eintritt mit 69 Jahren
- 2081: Eintritt mit 69,5 Jahren
- 2091: Eintritt mit 70 Jahren
Hinweis: Diese Rechnung ist allerdings stark beispielhaft und kann sich aufgrund zahlreicher Faktoren verschieben.
Darüber hinaus wird die sogenannte „Rente mit 63“ gestrichen. Es wird also nicht mehr möglich sein, nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei früher in den Ruhestand zu gehen. Dabei soll es allerdings einen besonderen Schutz für sogenannte Härtefälle geben, also für all jene, die gesundheitliche Einschränkungen haben oder aufgrund der Art der Tätigkeit nicht so lange arbeiten können.
Mehr Beitragszahler sollen das System stabilisieren
Weitere Maßnahmen sollen auch den Kreis der Beitragszahlerinnen und -zahler erhöhen. Zwar werden Beamtinnen und Beamte – anders als von einigen Gruppen gefordert – nicht in die gesetzlichen Rentenkassen überführt. Allerdings sollen Selbstständige ohne eine berufsständische Absicherung und politische Abgeordnete künftig ebenfalls in das gesetzliche System einzahlen.
Gleiches gilt für bisher beitragsfreie Minijobs. Stand jetzt ist das Zahlen von Rentenbeiträgen in diesen Jobs freiwillig beziehungsweise kann man sich davon befreien lassen. Das soll dann nur noch Schülerinnen und Schülern möglich sein.
Darüber hinaus schlägt die Kommission vor, in Zukunft weniger Personal zu verbeamten und den Status zudem an ganz bestimmte Aufgaben zu knüpfen. Die Änderungen in der gesetzlichen Versicherung sollen außerdem auch in der Verbeamtung greifen. Weitere Maßnahmen umfassen die Wiedereinführung des Nachhaltigkeitsfaktors, der bei der Rentenentwicklung das Verhältnis zwischen Einzahlenden und Empfangenden berücksichtigt.

Wer vor allem von den Änderungen profitiert
Grundsätzlich sind die geplanten Änderungen vor allem für jüngere Generationen von Vorteil. Wer gerade erst am Anfang seiner beruflichen Laufbahn steht, kann besser vorsorgen und mit den Vorschlägen soll zudem ein Gesamtversorgungsniveau von ungefähr 70 Prozent des letzten Nettolohns (also vor Steuern) gewährleistet werden – inklusive ergänzender Maßnahmen wie privater und betrieblicher Vorsorge.
Und auch für die aktuellen Rentnerinnen und Rentner sind die Vorschläge der Kommission eher positiv zu werten. Nachteile ergeben sich hingegen vor allem für die Altersgruppen, die kurz vor dem Ruhestand stehen, etwa ab 57 Jahren aufwärts. Für diese Gruppe sinkt das Rentenniveau voraussichtlich ein wenig, wenn auch nur minimal.
Vor allem für Personen, die neben der gesetzlichen Rente keine Vorsorge getroffen haben und auch über keine Rücklagen verfügen, könnten sich Nachteile ergeben, da bei ihnen auch nicht mehr genügend Zeit bleibt, um über die neuen Kapitalerträge die Situation maßgeblich zu verbessern. Das soll allerdings teilweise durch Steuermittel aufgefangen werden.
Rentenpaket hat auch ein paar Schwachstellen
Ein großes Problem stellen allerdings all jene dar, die es nicht schaffen, bis zum offiziellen Eintrittsalter durchzuarbeiten. Davon gibt es auch heute bereits eine beträchtliche Anzahl, die sich vor allem aus körperlich anstrengenden Berufen ergibt. Immer mehr Leute müssen entsprechend eine Erwerbsminderungsrente beantragen.
Diese Gruppe wird zwar ebenfalls im neuen Rentenpaket berücksichtigt. So sind etwa Verbesserungen bei Reha-Angeboten, ein erweiterter Gesundheitsschutz und auch bessere Präventivmaßnahmen geplant. Dennoch wird dieser Teil des Pakets aktuell von Expertinnen und Experten eher als Schwachpunkt eingeschätzt.

