Stehen Minijobs vor dem Aus? Das steckt hinter den Reformplänen

Die Debatte um die Zukunft der Minijobs reißt nicht ab. Während Experten ein Ende der geringfügigen Beschäftigung fordern, kämpfen Politiker für deren Erhalt. Was bedeutet das für Millionen Arbeitnehmer?
Stehen Minijobs vor dem Aus? Das steckt hinter den Reformplänen
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Die Reformpläne der Bundesregierung haben für zahlreiche Diskussionen gesorgt. Dabei geht es nicht nur um die Rente oder die Krankschreibung ab dem 1. Tag. Auch die Sorge vor dem Aus der Minijobs ist groß. In Deutschland gibt es aktuell 6,8 Millionen Minijobber, die von der Reform betroffen wären.

Momentan handelt es sich allerdings nur um Pläne der Koalition, die das Gesetzgebungsverfahren noch nicht erfolgreich durchlaufen haben. Doch was würden die Neuerungen nun konkret bedeuten? Während die Experten der Rentenkommission dafür sind, die Minijobs gänzlich abzuschaffen, erklärte Markus Söder eindeutig, dass die geringfügige Beschäftigung „bleiben“ müsse.

Euroscheine und Zettel mit der Aufschrift Minijobs und Beitragspflicht
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Reform der Minijobs in Deutschland: Markus Söder setzt sich für 6,8 Millionen Jobber ein

„Man kann darüber sprechen, wie Menschen mit Minijobs stärker vor Altersarmut geschützt werden. Aber eine Abschaffung wäre falsch und würde wichtigen Branchen wie der Gastronomie, dem Einzelhandel oder der Landwirtschaft schwer schaden“, heißt es in einem Statement des Bayerischen Ministerpräsidenten. Der Experte Martin Werding erklärte hingegen, dass man auch ohne Minijobs weiterhin die Möglichkeit hätte, Teilzeitjobs mit geringem Stundenumfang anzunehmen. Die Kommission empfahl deshalb den Wegfall des Sonderstatus, um die Altersarmut zu bekämpfen. Ausnahmen sollen dann nur noch für Schüler gelten. Alle anderen müssten Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen. Bisher zahlt der Arbeitgeber entsprechende Pauschalabgaben allein.

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Zudem würden die Einnahmen dann als steuerbares Einkommen gelten. Wer als Alleinstehender insgesamt auch weiterhin weniger als 12.348 Euro verdient, würde das Einkommen nicht versteuern müssen. Betroffen wären also insbesondere Personen, die beispielsweise aktuell nebenbei einen Minijob ausüben. Noch ist allerdings völlig unklar, ob Minijobs bleiben, reformiert oder nur in Teilen sozialversicherungspflichtig werden. Da die Regierung sich kürzlich in die Sommerpause verabschiedet hat, steht eine Entscheidung erst im Herbst an. Fest steht bereits, dass sich Markus Söder für den Erhalt des Sonderstatus einsetzen wird. Beschlossen wurde jedoch die Erhöhung der Pauschalsteuer von 2 auf 5 Prozent. Diese Abgaben werden vom Arbeitgeber entrichtet. Momentan können Minijobber also erstmal weiterhin bis zu 603 Euro im Monat verdienen, ohne dass für sie selbst (bis auf die optionale Rentenversicherung) eigene Sozialabgaben anfallen.

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