Die Regierung rund um Bundeskanzler Friedrich Merz hat sich auf ein neues Renten-Paket geeinigt. Noch in diesem Jahr soll es im Bundestag verabschiedet werden. Ab 2027 kommen auf Rentnerinnen und Rentner sowie auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber einige Änderungen zu.
Ziel sei es, unter anderem das Rentenniveau zu halten. Bis zum Jahr 2031 wird es 48 Prozent des jeweiligen Durchschnittsgehalts betragen. Außerdem wird der Rentenbeitragssatz ab 2027 steigen – wenn das Renten-Paket bis dahin beschlossene Sache ist. Der Beitrag würde somit von 18,6 auf 18,8 Prozent angehoben werden. Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber heißt diese Neuerung, dass die Abgaben steigen.

Merz-Regierung plant Änderungen ab 2027: Was im Renten-Paket steckt
Es handelt sich jedoch nur um 0,2 Prozent, die außerdem zwischen beiden Parteien aufgeteilt wird. Ab 2028 ist außerdem eine Erhöhung auf 20 Prozent geplant. Darüber hinaus soll es Betrieben erleichtert werden, Mitarbeiter weiter zu beschäftigen, wenn sie die Regelaltersgrenze erreicht haben. Am meisten profitiert wird jedoch von der Mütterrente III. Sie wurde bereits im Koalitionsvertrag angekündigt und soll nun auch umgesetzt werden.
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Mütter von Kindern, die vor 1992 geboren wurden, sollen demnach drei statt zweieinhalb Jahre Kindererziehungszeiten für die Rente angerechnet werden können. Somit sollen sie Müttern mit Kindern, die nach 1992 geboren wurden, gleichgestellt werden. Betroffene erhalten einen halben Rentenpunkt mehr, was aktuell 20,40 Euro entspricht. Für drei Jahre Erziehungszeit kann man demnach 122,37 Euro pro Kind erhalten. Die neue erweiterte Mütterrente soll zwar ab 2027 in Kraft treten, allerdings ist mit einer Auszahlung erst ab 2028 zu rechnen.