Nach Verhandlungen konnte sich die österreichische Bundesregierung auf den Entwurf eines erneuten Kopftuchverbots für junge Mädchen an Schulen einigen. Das kündigte Integrationsministerin Claudia Plakolm (ÖVP) im Rahmen des Ministerrats an, zusammen mit der Informationen, dass das neue Gesetz dann ab dem kommenden Semester in Kraft treten solle. Das würde bedeuten, dass ab Februar sowohl an öffentlichen als auch an privaten Schulen des Landes ein entsprechendes Verbot für alle Mädchen bis zu einem Alter von 14 Jahren gilt.
Wer gegen dieses Kopftuchverbot verstößt, muss mit Konsequenzen rechnen. In einem ersten Schritt seien dabei Gespräche zwischen Schule und dem entsprechenden Mädchen geplant, auch die Eltern sollen in einem solchen Fall verständigt werden. Zeige das keine Wirkung, seien wiederum Gespräche mit der Bildungsdirektion sowie der Kinder- und Jugendhilfe vorgesehen. In extremen Fällen wäre auch eine Geldstrafe wischen 150 und 1000 Euro möglich. Während der Inhalt des Entwurfs einigermaßen klar ist, muss sich noch zeigen, wie das mit einem früheren Gerichtsbeschluss zusammenpassen soll.

Kopftuchverbot unter Experten umstritten
Denn eigentlich wurde ein früheres Verbot vom Verfassungsgerichtshof 2020 aufgehoben. Dass nun ein neuer Entwurf zu einem Kopftuchverbot auf dem Tisch liegt, dürfte vor allem an der ÖVP liegen, die aktuell gemeinsam mit der SPÖ und den Neos regiert, die sich ebenfalls hinter das Verbot stellten. Die Partei pochte auf ein entsprechendes Gesetz, das einer offiziellen Erklärung zufolge die Freiheit und Gleichberechtigung von Schülerinnen stärken soll; das Kopftuch wird in diesem Kontext als „Zeichen der Unterdrückung“ verstanden.
In ihrer Argumentation für ein Kopftuchverbot beruft sich die Regierung zudem auf eine Studie aus Frankreich, die feststellte, dass das dortige Verbot, das faktisch bereits seit 1994 besteht, positive Effekte auf die Leistung muslimischer Schülerinnen gehabt haben soll. Im Gegenzug sei es zu keinem augenscheinlichen Rückzug dieser Gruppe aus dem Bildungssystem gekommen, wie teilweise befürchtet wird. Man muss allerdings auch festhalten, dass das Verbot in Frankreich umfassender ist und sich generell auf religiöse Symbole an Schulen bezieht.
Ob der neue Entwurf dieses Mal Bestand haben wird, gilt unter Verfassungsexpertinnen und Experten als fraglich. Das Gericht hatte das 2019 von der Sebastian-Kurz-Regierung verabschiedete Gesetz mit der Begründung gekippt, dass es gegen das Gleichheitsgesetz verstoßen würde, da andere religiöse Symbole wie etwa eine Kippa oder ein Kruzifix-Anhänger nicht verboten wurde.