Anschlagsgefahr: Dobrindt stuft Bedrohungslage in Deutschland hoch

Der Innenminister Alexander Dobrindt stuft die Bedrohungslage in Deutschland als „hoch“ ein. Welche Ursachen zu dieser Entscheidung geführt haben und wie Nachrichtendienste reformiert werden sollen.
Anschlagsgefahr: Dobrindt stuft Bedrohungslage in Deutschland hoch
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Der Innenminister Alexander Dobrindt hat sich kürzlich zur Anschlagsgefahr in Deutschland geäußert. Wie der Politiker im Gespräch mit der Welt erklärte, seien klare Anschlagspläne erkennbar. „Die vermehrte Melde- und Aufklärungslage hat mich dazu veranlasst, die bislang formulierte abstrakte Bedrohungslage zu einer hohen Bedrohungslage hochzustufen“, betonte der 56-Jährige.

Gleichzeitig erklärte er aber auch, dass noch keine „konkrete“ Bedrohung vorliegen würde. Dennoch sei es wichtig, die Situation als Gesellschaft ernst zu nehmen. Die erwähnten Pläne würden sich gegen Personen, Einrichtungen und auch gegen die Infrastruktur richten. „Mein Ziel ist es, dass wir die Nachrichtendienste weiterentwickeln zu echten Geheimdiensten, um wettbewerbsfähig und partnerschaftsfähig mit unseren befreundeten Diensten im Ausland zu sein“, sagte der Innenminister.

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Das Bundeskabinett wird sich deshalb am 13. August zu einer Reform des Nachrichtendienstes austauschen. Beispielsweise soll dem Dienst erlaubt werden, bei einer akuten Anschlagsgefahr künftig auch selbst eingreifen zu können. Bisher darf der Nachrichtendienst lediglich entsprechende Informationen sammeln. Ein unabhängiger Kontrollrat soll ebenfalls zum Einsatz kommen. Die Hochstufung der Bedrohungslage begründete Dobrindt unter anderem mit einem erhöhten Hinweisaufkommen. Im Rahmen dessen sprach er auch befreundete Geheimdienste an.

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Der Innenminister sieht vor, dass Verfassungsschützer künftig beispielsweise bei Terrorlagen auch selbst Wohnungen durchsuchen dürfen. Allerdings nur, wenn die Polizei nicht rechtzeitig verfügbar ist. Außerdem seien andere Aufgaben wie Verhaftungen weiterhin Aufgabe der Polizei. Es soll demnach auch künftig noch eine klare Trennung der beiden Instanzen geben. Wie genau die Reform umgesetzt werden kann, steht aktuell noch nicht fest. Nach den Verhandlungen im August werden weitere Details bekanntgegeben.

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