Vorsicht, Bußgeld: Ab wann eine „Zu verschenken“-Kiste an der Straße verboten ist

In vielen Städten sieht man am Straßenrand ab und zu eine „Zu verschenken“-Kiste. In bestimmten Fällen kann das allerdings verboten sein.
Vorsicht, Bußgeld: Ab wann eine „Zu verschenken“-Kiste an der Straße verboten ist
iStock / Heiko119
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Wer alte Sachen aussortiert, steht vor der Entscheidung, was damit passieren soll. Soll das Zeug in den Müll, gespendet oder weiterverkauft werden? Eine schnelle und unkomplizierte Lösung kann es sein, dass man die Sachen einfach in eine Kiste packt, darauf „Zu verschenken“ schreibt und sie dann an den Straßenrand stellt. Allerdings ist das mitunter nicht erlaubt und kann sogar zu hohen Bußgeldern führen.

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Hintergrund ist die Regelung zur illegalen Entsorgung von Müll. Dazu gehören auch die „Zu verschenken“-Kisten, und das streng genommen schon immer. Allerdings werden sie im Rahmen einer Gesetzesnovelle von August 2025 noch einmal explizit hervorgehoben.

„Zu verschenken“-Kiste Symbolbild: Haushalt verschiedene Müll müllgegenstände auf die Straße für die Kommunale Schüttgutsammlung gestellt
iStock / Daria Nipot

Statt „Zu verschenken“-Kisten sollte man besser auf richtige Müllentsorgung setzen

Per Definition gehören die Kisten zu illegal entsorgtem Müll in kleinerer Menge. Wie hoch das Bußgeld dann im jeweiligen Fall ausfällt, hängt davon ab, was sich in den „Zu verschenken“-Kisten befindet. Vergleichsweise günstig kommt man bei kleineren Gegenständen wie altem Geschirr, Büchern oder Kleidung weg. Dabei zahlt man ein Bußgeld zwischen 25 und 75 Euro. Teurer wird es bei Gegenständen mit scharfen Kanten oder ätzenden Eigenschaften; dann können bereits bis zu 300 Euro fällig werden. Bis zu 500 Euro muss man für größere Dinge mit mehr als zwei Kilogramm Gewicht bezahlen.

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Richtig teuer wird es jedoch, wenn man über die „Zu verschenken“-Kisten versucht, elektronische Geräte loszuwerden. Diese gehören nämlich auch unter normalen Umständen nicht im Hausmüll entsorgt, da unter anderem Brandgefahr besteht. Wer dabei erwischt wird, wie er solche Gegenstände an den Straßenrand stellt, muss mit einem Bußgeld bis zu 5000 Euro rechnen. Bis zu 25.000 Euro können es bei mehr als fünf Altreifen werden.