Bußgeld für Scheibenwischer bedienen? In diesem Fall muss man zahlen

Wer bei Regen die Scheibenwischer einstellt, muss unter Umständen ein Bußgeld bezahlen. Das zeigt auch ein Gerichtsurteil.
Bußgeld für Scheibenwischer bedienen? In diesem Fall muss man zahlen
iStock / nycshooter
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Wer Auto fährt, muss dabei viele Dinge beachten. So müssen Autofahrerinnen und Autofahrer nicht nur zu jeder Zeit den Verkehr um sich herum im Blick haben, sondern auch die geltenden Verkehrsordnungen. Dazu kommen eine Menge Regelungen für spezielle Ausnahmefälle. Zu diesen gehört auch, wann man einen Scheibenwischer benutzen darf und wann nicht. Denn wer denkt, dass es dabei nichts zu beachten gilt, muss unter Umständen mit einem Bußgeld rechnen.

Die betreffende Rechtsgrundlage ist in § 23 Abs. 1a Straßenverkehrsordnung (StVO) verankert, die im Jahr 2017 neu verfasst wurde. Seitdem steht dort nicht nur: „Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden.“

Viel wichtiger ist aber der Hinweis, dass beim Führen eines Fahrzeugs elektronische Geräte zur „Kommunikation, Information oder Organisation“ nur per Sprachsteuerung genutzt werden dürfen oder, wenn ihre Bedienung eine zu lange Ablenkung vom Straßenverkehr fordern. Und das betrifft teilweise auch Scheibenwischer.

Frau steuert Scheibenwischer ihres Autos über einen Touchscreen
iStock / MarioGuti

Wer Scheibenwischer falsch bedient, riskiert sogar ein Fahrverbot

Denn in modernen Fahrzeugen gibt es immer mehr Funktionen, die zentral über einen Touchscreen in der Mittelkonsole gesteuert werden. Dazu gehören neben Musik und Radio inzwischen auch wesentliche Funktionen wie Klimaanlage, Lüftung und eben auch Scheibenwischer. Grundsätzlich ist es natürlich nicht verboten, dann bei eventuellem Regen die Scheibenwischer auch zu benutzen. Allerdings gilt dadurch, dass die Bedienung über einen Touchscreen erfolgt, ein strengeres Reglement. So darf man sich dadurch nicht zu lange ablenken lassen und den Blick infolgedessen vom Straßenverkehr nehmen.

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Wie das in der Praxis aussehen kann, zeigt ein Gerichtsurteil aus dem Jahr 2020. Dabei war ein Autofahrer bei Regen von der Fahrbahn abgekommen, weil er seine Scheibenwischer über den Touchscreen entsprechend auf kürzere Intervalle umstellen wollte. Ein Amtsgericht verurteilte den Fahrer daraufhin zu einem Bußgeld in Höhe von 200 Euro und zu einem einmonatigen Fahrverbot, weil er ein elektronisches Gerät in unerlaubter Art und Weise während des Fahrens genutzt hatte. Das Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe bestätigte das Urteil. In der Begründung machte das Gericht klar, dass es konkret um die mögliche Ablenkung des Fahrers gegangen sei. Ob man dabei eine eigentlich wichtige Funktion bedienen oder einfach das Radio anmachen möchte, ist also unerheblich.

Autofahrerinnen und Autofahrer sollten sich also unbedingt mit der Funktionalität ihres Fahrzeugs vertraut machen. Das gilt vor allem, wenn wichtige Funktionen über einen Touchscreen gesteuert werden. Ein kurzer Blick ist während des Fahrens erlaubt; mehr aber auch nicht. Das kann gerade bei Dingen wie dem Scheibenwischer zu schwierigen Situationen führen, da auch plötzlicher Starkregen die Sicht beim Fahren so stark einschränkt, dass es gefährlich werden kann. Im Zweifel muss man anhalten und den Scheibenwischer dann in Ruhe über den Touchscreen einstellen.

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