8 Wochen am Strand arbeiten? „Workation“-Regeln in Behörden sorgen erneut für Empörung

Ist das Arbeiten aus dem Ausland ein notwendiges Mittel gegen den Personalmangel oder ein unfairer Vorteil für Bundesbeamte? Recherchen zeigen, dass einige Behörden sehr flexibles Arbeiten ermöglichen, was eine hitzige Debatte weiter befeuert.
8 Wochen am Strand arbeiten? „Workation“-Regeln in Behörden sorgen erneut für Empörung
iStock / Oleh_Slobodeniuk

Morgens Meetings und E-Mails checken, mittags an den Strand, dann weiterarbeiten und abends Cocktails – dieses Bild dürften viele vor Augen haben, wenn sie das Wort „Workation“ hören. In dem Begriff stecken die Wörter „work“ (Arbeit) und „vacation“ (Urlaub); gemeint ist, dass man von einer typischen Urlaubsdestination aus arbeitet.

Was für viele ein absoluter Arbeitstraum ist, ist für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einiger Ministerien Realität. Denn wie unter anderem Recherchen der „Bild“-Zeitung zeigen, sind die Regelungen einiger Behörden diesbezüglich recht flexibel. Das hat eine hitzige Debatte um Gerechtigkeit angestoßen.

Die rechtliche Lage in Deutschland zu Workation

In Deutschland ist das Arbeiten aus dem Ausland grundsätzlich erlaubt, allerdings besteht kein rechtlicher Anspruch darauf. Darüber hinaus müssen einige strikte Bedingungen eingehalten werden. Diese regeln vor allem die Sozialversicherung, denn grundsätzlich gilt: Man ist dort versichert, wo man arbeitet. Damit man also auch im Ausland versichert ist, muss der Arbeitgeber entsprechende Bescheinigungen beantragen, sonst droht unter anderem ein hohes Bußgeld.

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Wie einfach oder kompliziert das ist, hängt vom jeweiligen Land ab. Innerhalb der EU benötigt man beispielsweise nur eine simple A1-Bescheinigung. In anderen Ländern gelten aber mitunter spezielle Workation-Regelungen. Auch für das Finanzamt ist der Ort der Arbeit relevant, genau wie für den Datenschutz und gegebenenfalls auch den geltenden Arbeitsschutz in Belangen wie der Unfallversicherung.

Vor allem benötigt man als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer für eine Workation die ausdrückliche Genehmigung des Arbeitgebers. Und die bekommt man offenbar in deutschen Behörden recht großzügig.

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Workation: Laptop neben Kaffeetasse vor schöner Aussicht
iStock / Pornanun

Einige Ministerien sind recht freigiebig beim ortsflexiblen Arbeiten

Am freigiebigsten ist diesbezüglich Medienberichten zufolge das Kraftfahrt-Bundesamt. Dort können Beschäftigte bis zu 40 Tage im Jahr ortsunabhängig arbeiten und somit auch Workation machen. Den Berichten zufolge nutzen das 944 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörde, was einem Anteil von 87,4 Prozent der Beschäftigten entspricht.

Andere Behörden sind weniger freigiebig, bieten aber ebenfalls grundsätzlich entsprechende Optionen. So können Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundeszentrale für politische Bildung 30 Tage im Jahr aus dem EU-Ausland arbeiten. Bei der Bundesagentur für Arbeit sind es zehn Tage.

Beim Eisenbahn-Bundesamt und im Bundeskriminalamt ist Workation hingegen nur in begründeten Einzelfällen möglich. Ähnlich sieht es beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik aus, wobei hier zumindest für 60 Prozent der Zeit ortsflexibles Arbeiten innerhalb Deutschlands möglich ist.

Behörden kämpfen mit massivem Fachkräftemangel

Die Workation-Regeln der Ministerien sollen vor allem dem Fachkräftemangel in den Behörden entgegenwirken. Wie etwa der Beamtenbund dbb warnt, wird die Lücke im öffentlichen Dienst immer größer. Der Gewerkschaft zufolge fehlen aktuell bereits zahlreiche Beschäftigte. Dazu kommt, dass der Altersdurchschnitt in diesen Berufen recht hoch ist.

Da viele der Beschäftigten in den kommenden Jahren in Rente gehen werden, müssen sich die Behörden massiv um jüngere Fachkräfte bemühen. Entsprechend begrüßt der dbb flexible Regelungen zu Homeoffice und mobilem Arbeiten, da solche Maßnahmen genau diese Zielgruppen ansprechen.

Es gibt aber auch Gegenstimmen aus den eigenen Reihen. So mahnt beispielsweise Heiko Teggatz, Bundesvorsitzender der Deutschen Polizeigewerkschaft, dass das System zwischen der Behörden bereits ungerecht sei. Gerade in sicherheitskritischen Bereichen gilt nur eine eingeschränkte Flexibilität, was oft auch etwas mit dem Datenschutz zu tun hat, der bei sensiblen Informationen besonders scharf ist.

Workation: Frau arbeitet draußen mit Blick auf den Fjord
iStock / Oleh_Slobodeniuk

Rege „Neiddebatte“ um Workation?

Und auch über interne Debatten hinaus hat das Thema hohe Wellen geschlagen. Viele empfinden es als ungerecht, dass ausgerechnet in Behörden vergleichsweise lockere Workation-Regeln gelten, während in der Privatwirtschaft an vielen Stellen sogar das Arbeiten im Homeoffice immer weiter eingeschränkt wird.

Viele befürchten, dass vor allem die Signalwirkung verheerend sein könnte. Nach einer ersten Debatte um die sogenannte „Mallorca-Regel“ hat deshalb etwa das Gesundheitsministerium angekündigt, die Möglichkeit zum Arbeiten im Ausland wieder abzuschaffen.

Viele mahnen zudem, dass es zahlreiche Berufe gibt, in denen nicht einmal Arbeiten von zu Hause aus möglich ist; für die sei das doppelt ungerecht. Einige befürchten durch Workation außerdem schlechtere Leistungen. „Kein Wunder, dass dann der Kundenservice und die Bürgernähe verloren gehen“, kommentiert etwa jemand bei Facebook.

Es gibt aber auch zahlreiche Gegenstimmen. „Solange die Arbeit erledigt wird, ist es doch egal, von wo aus das passiert“, erläutert jemand. „Man sollte Leistung an den Ergebnissen messen und nicht am Standort. Diese ständigen Neiddebatten bringen niemanden weiter“, ergänzt eine weitere Person.