Der aktuell herrschende Rekordsommer folgt auf einen ohnehin schon sehr trockenen Frühling. Das erhöht nicht nur die Waldbrandgefahr, sondern macht auch dem Grundwasserspiegel zu schaffen. Immer mehr Kommunen rufen deshalb in Deutschland dazu auf, Wasser zu sparen, wo es geht. Das betrifft vor allem den privaten Verbrauch, um Pools zu füllen und Gärten zu wässern.
Die Entscheidungsgewalt diesbezüglich liegt nicht beim Bund. Stattdessen stellen Landkreise und Städte mit Allgemeinverfügungdie Regeln auf. Das Vorgehen soll dafür sorgen, dass möglichst genau auf die teilweise sehr unterschiedlichen Gegebenheiten vor Ort eingegangen werden kann. Ein Blick auf aktuelle Daten zeigt dabei, dass nur noch wenige Regionen nicht mit geringen Wasserständen kämpfen. Deshalb haben inzwischen mehr als 80 Landkreise Restriktionen eingeführt.
Wasserentnahmeverbot vs. Bewässerungsverbot
Bei den Maßnahmen muss man im Detail unterscheiden, was genau verboten ist. Während es in einigen Regionenum ein generelles Bewässerungsverbot geht, das sämtliche Quellen mit einbezieht, bezieht sich ein Wasserentnahmeverbot vor allem auf oberirdische Gewässer, teilweise auch auf private Brunnen.
Darüber hinaus geht es vielen Kommunen vor allem darum, Verschwendung zu verhindern, indem sie die erlaubte Bewässerung auf die kühlen Abend- und Nachtstunden einschränken. Wer seine Pflanzen nämlich bei praller Mittagssonne gießt, verschwendet den kostbaren Rohstoff, der dann zu größeren Teilen einfach verdampft.

Neue Karte zeigt bundesweit Niedrigwasser an
Auch wenn die Maßnahmen bei den Landkreisen und Städten liegen, tut sich auf Bundesebene ebenfalls etwas. So steht seit Mitte Juli eine neue Karte zur Verfügung, die bundesweit einheitliche Informationen zu Niedrigwasser anzeigt. Das Projekt läuft unter dem Namen „Niedrigwasserinformationssystem“ (kurz NIWIS).
Das soll Reaktion und Vorsorge für Entscheidungstragende vereinfachen. Es ermöglicht aber auch den Verbraucherinnen und Verbrauchern einen besseren Überblick über die Pegelstände. Das aktuelle Bild zeigt, dass sowohl beim Oberflächen- als auch beim Grundwasser viele Regionen leiden.
Oberflächengewässer (jeweils von 359):
- kein Niedrigwasser: 41
- niedrig: 106
- sehr niedrig: 73
- extrem niedrig: 133
- keine Daten: 6
Grundwasser (jeweils von 287):
- kein Niedrigwasser: 68
- niedrig: 57
- sehr niedrig: 69
- extrem niedrig: 55
- keine Daten: 38
Hinweis: Die Daten beziehen sich auf den Stand vom späten 31. Juli.
Nur wenige Regionen haben noch keine Verbote erhängt
Die NIWIS-Karten zeigen, dass ganz Deutschland, vor allem aber der Süden mit Konzentration auf den Südwesten betroffen ist. Das zeigt sich auch in den Restriktionen, die die Landkreise und Städte erlassen haben. So gilt beispielsweise in vielen Teilen Baden-Württembergs und auch Bayerns ein Entnahmeverbot für Flüsse, Bäche und Seen. Dazu kommen stellenweise eingeschränkte Bewässerungszeiten. Bei einem Verstoß drohen beispielsweise in München bis zu 50.000 Euro Bußgeld. In Stuttgart fällt der mögliche Rahmen mit bis zu 100.000 Euro noch größer aus.
In Nordrhein-Westfalen besteht teilweise bis Dezember ein Entnahmeverbot für einige Flüsse, wobei in vielen Kreisen vor allem die Entnahme mit mechanischen oder elektrischen Pump- und Saugvorrichtungen sowie fahrbaren Behältnissen verboten ist, ähnlich sieht es in Hessen aus. Keinerlei Verbote gibt es bisher nur in Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen und im Saarland. Berlin hat ebenfalls noch kein Verbot erlassen, appelliert jedoch an die Bevölkerung, sparsam zu sein.

